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Die gesetzliche Auflage für Arbeitgeber und Betriebsrat, in streitigen Angelegenheiten nicht nur ihre jeweiligen Standpunkte darzulegen und zu begründen, sondern auch zu der Argumentation der anderen Seite Stellung zu nehmen und Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.
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