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Lexikon
Kostenträgerrechnung

Kostenträgerrechnung

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Redaktion
Stand:  16.8.2023
Lesezeit:  01:15 min

Kurz erklärt

Die Kostenträgerrechnung ist ein Teilbereich des Controllings in der Betriebswirtschaft. Sie dient der Zuordnung von Kosten zu einzelnen Produkten, Dienstleistungen oder Projekten, um die genauen Herstellungs- oder Projektkosten zu ermitteln. Dies ermöglicht Unternehmen, ihre Preisgestaltung, Gewinnkalkulation und Ressourcenallokation effizient zu planen und zu kontrollieren.

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Begriff

Der Begriff der Kostenträger-Rechnung gehört in den Themenbereich des internen Rechnungswesens einer Unternehmung.

In der Kostenträger-Rechnung werden den Produkten bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens alle Kosten, die sie im Rahmen der Leistungserstellung verursacht haben zugerechnet. Damit dient die Kostenträger-Rechnung der internen Kosten-Kalkulation der Produkte und Dienstleistungen.

Erläuterung

In der Kostenträger-Rechnung werden alle verursachten Kosten auf die Kostenträger zugerechnet. Die Kostenträger-Rechnung entspricht damit einer Vollkostenrechnung.

Bei der Zurechnung werden Einzelkosten und Gemeinkosten unterschieden. „Einzelkosten“ entstehen direkt entlang des Prozesses der Leistungserstellungen und sind leicht nach dem Verursacherprinzip zurechenbar. Hierzu gehören z.B. die Materialkosten und die anteiligen Energiekosten einer Produktionsmaschine. „Gemeinkosten“ entstehen in den Unternehmens-bereichen jenseits der direkten Leistungserstellung. Hierzu zählen z.B. die Funktionsbereiche Controlling, Personalwesen oder auch die Geschäftsführung. Gemeinkosten müssen über Zwischengrößen geschlüsselt und auf die Kostenträger indirekt zugerechnet werden.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Bei der Kostenträger-Rechnung werden „alle“, im Unternehmen verursachten Kosten den einzelnen Produkten oder Dienstleistungen zugerechnet. Das Ergebnis sind die internen Herstellkosten, die wiederum die Grundlage für Angebote und Preisverhandlungen bilden.

Bei den Aussagen: „Diese Dienstleistung verursacht viel zu hohe Kosten“ oder „dieses Produkt ist viel zu teuer in der Herstellung“ ist daher stets zu prüfen, wie die Einzel- und Gemeinkosten auf die Kostenträger verteilt wurden.

Achtung: Besonders die Umlage der Gemeinkosten auf die Kostenträger ist zu beachten. Sie kann unterschiedlichsten Zurechnungsideen folgen und damit zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Beispiel: Die Kosten der Geschäftsführung könnten anhand der produzierten Stückzahl auf die verschiedenen Produkte verteilt werden. Die Produktlinie mit der höchsten Stückzahl trägt die meisten Kosten der Geschäftsführung. Ebenso ist eine Verteilung anhand des Umsatzes möglich. Die Produktlinie, die den höchsten Umsatz macht, muss die meisten Kosten der Geschäftsführung tragen.

Rechtsquelle

Die Kostenträger-Rechnung ist ein Begriff aus dem internen Rechnungswesen. Deren Aufbau ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Kostenträgerrechnung
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Teil I
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