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Der Anlagedeckungsgrad ist eine Finanzkennzahl, die zeigt, ob die Finanzierung der langfristigen Vermögensgegenstände im Unternehmen (Anlagevermögen) langfristig sichergestellt ist.
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Der Anlagendeckungsgrad I gibt an, wie viel Prozent der Werte des Anlagevermögens über Eigenkapital finanziert sind.
Der Anlagendeckungsgrad II gibt an, wie viel Prozent der Werte des Anlagevermögens über Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert sind.
Formeln:
Eigenkapital x 100 | ||
Anlagendeckungsgrad I (%) | = | |
Anlagevermögen |
Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital x 100 | ||
Anlagendeckungsgrad II (%) | = | |
Anlagevermögen |
Das Anlagevermögen mit seinen Werkzeugen, Maschinen, Grundstücken und Gebäuden, ist bei vielen Unternehmen die Basis für die Herstellung ihrer Produkte. Dieses betriebsnotwendige Vermögen sollte deshalb möglichst langfristig finanziert sein, im Idealfall zu 100% durch Eigenkapital. Je höher der Anlagendeckungsgrad, desto sicherer ist das Anlagevermögen des Unternehmens finanziert. Wird Anlagevermögen hingegen kurzfristig finanziert, muss es bei Fälligkeit der Rückzahlung wieder verkauft werden. Die Geschäftsgrundlage des Unternehmens geht verloren.
Diese Kennzahl ist vor allem für anlageintensive Branchen, z.B. Produktionsunternehmen, Wohnungswirtschaft, Transportwirtschaft interessant. Sie zeigt die Entwicklung im eigenen Unternehmen und kann zum Vergleich mit Konkurrenzunternehmen genutzt werden.
Typische Ursachen für sinkende Anlagendeckungsgrade sind:
Typische Ursachen für steigende Anlagendeckungsgrade sind:
Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.
Der Anlagendeckungsgrad ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Bilanzanalyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.
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