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Lexikon
Arbeitswissenschaft

Arbeitswissenschaft

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:15 min

Kurz erklärt

Die Arbeitswissenschaft beschäftigt sich mit der Analyse und Optimierung von Arbeitsprozessen, um die Effizienz, Gesundheit und Zufriedenheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Sie kombiniert Erkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen wie Psychologie, Ergonomie und Ingenieurwissenschaften, um Arbeitsbedingungen, -abläufe und -umgebungen zu gestalten, die sowohl den Anforderungen der Arbeitgeber als auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht werden.

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Begriff

Systematik der Analyse, Ordnung und Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen von Arbeitsprozessen (Luczak/Volpert).

Erläuterung

Zu den Arbeitswissenschaften zählen eine ganze Reihe wissenschaftlicher Fachdisziplinen wie Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie, Arbeitspädagogik, Betriebssoziologie, Ingenieurwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft usw. Ihre Ziele sind, dazu beizutragen, dass arbeitende Menschen in produktiven und effizienten Arbeitsprozessen

  • schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen vorfinden,
  • Standards sozialer Angemessenheit nach Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung sowie Entlohnung und Kooperation erfüllt sehen sowie
  • Handlungsspielräume entfalten, Fähigkeiten erwerben und in Kooperation mit anderen Persönlichkeiten erhalten und entwickeln können (Luczak/Volpert).

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Arbeitgeber und Betriebsrat sollen bei der Beratung über die Planung von Bauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen (§ 90 Abs. 2 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Abwendung, Milderung oder einen Ausgleich für Arbeitnehmer verlangen, die durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung besonders belastet werden, wenn die Maßnahmen den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen (§ 91 BetrVG). Als gesichert sind arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse beispielsweise anzusehen, wenn sie der überwiegenden Meinung der Wissenschaftler entsprechen und in der Fachliteratur veröffentlicht sind. In der Praxis ist davon auszugehen, dass die gesicherten Erkenntnisse vor allem in den DIN-Normen, den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien veröffentlicht sind.

Seminare zum Thema:
Arbeitswissenschaft
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit und Werkvertrag
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