Bereits im Sommer 2021 wurde über eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze für die Rente debattiert, nun hat Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), die Debatte über eine Verlängerung neu angefacht. Die Politik müsse sich der Realität stellen, sagt er, denn gleichbleibende Sozialversicherungsbeiträge und ein Rentenniveau von mindestens 48 % – das ginge nicht ohne einen späteren Renteneintritt.
Viele Vollzeitbeschäftigte müssten im Alter mit einer niedrigen Rente rechnen.
Altersarmut – ein Blick in die Glaskugel
Tatsächlich sind die Prognosen mancher Experten recht düster. Viele Vollzeitbeschäftigte müssten im Alter mit einer niedrigen Rente rechnen. Nach 45 Berufsjahren Vollzeitjob eine Bruttorente von unter 1300 Euro im Monat, davon könnten rund sieben Millionen der rund 21,45 Millionen Menschen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung betroffen sein. Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor.
Die Pläne der „Ampel“
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Ampelregierung geht es auch um die Altersrente. Das Rentenalter soll unverändert bleiben, so die Pläne. Die betriebliche Altersversorgung soll ein elementarer Bestandteil bleiben; sie soll durch die Möglichkeit von Anlageoptionen mit höheren Renditen attraktiver gemacht werden. Von „teilweise Kapitaldeckung“ bei der gesetzlichen Rente ist die Rede.
Tipp: Hier geht es zum Koalitionsvertrag im Wortlaut
Das Rentenniveau als Indikator?
Das Rentenniveau lag laut dem Rentenversicherungsbericht 2021 zuletzt bei 49,4 Prozent. Gemeint ist damit das Verhältnis von Rentenbezug (= Standardrente) und Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Anders ausgedrückt: Wenn man 45 Jahre lang immer Rentenbeiträge nach dem aktuellen Durchschnittslohn gezahlt hat, erhält man die Standardrente. Rückschlüsse auf die Höhe der eigenen (künftigen) kann also anhand des aktuellen Rentenniveaus niemand ziehen. Sinkt das Rentenniveau, heißt das, dass die Renten insgesamt langsamer steigen als die Verdienste.
Die Rentenerhöhung soll schmaler ausfallen als ursprünglich vorhergesagt.
Was bleibt von der „kräftigen“ Rentenerhöhung?
„Es wird nach all dem, was wir wissen, in diesem Jahr eine kräftige Rentenerhöhung geben“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Anfang Januar gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Allerdings wird diese für die rund 21 Millionen Rentner ab dem Sommer nicht bei 5 % liegen, wie noch 2021 spekuliert, sondern schmaler ausfallen als ursprünglich vorhergesagt. Grund hierfür sei der „Nachholfaktor“, der wieder gelten soll. Was steckt dahinter? Sinkt die Lohnsumme, bleiben die Renten trotzdem gleich. Das liegt an der gesetzlich verankerten Rentengarantie, die Rentenkürzungen verhindert. Der Nachholfaktor sorgt dann für Ausgleich, wenn die Löhne wieder steigen. Die Rente steigt weniger stark, so dass die verhinderte Rentenkürzung rechnerisch angepasst wird.
Was am Ende an Rentenerhöhung im Jahr 2021 von den „5 %“ übrig bleibt? Die Höhe der Anpassung zum 01. Juli steht wohl erst im Frühjahr fest ...
Für alle anderen erhöht sich das Renteneintrittsalter weiter bis 2031.
Altersgrenze steigt
Seit dem 01.01.2022 liegt die Altersgrenze für die reguläre Altersrente bei 65 Jahren und elf Monaten gestiegen. Betroffen sind Versicherte, die 1957 geboren wurden. Für alle anderen erhöht sich das Eintrittsalter weiter bis 2031 – dann liegt die reguläre Altersgrenze grundsätzlich bei 67 Jahren. Auch die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt.
Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
Tipp: Ab 2022 wird der Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von 15 Prozent dieser auch für Altverträge gezahlt.
Der steuerpflichtige Rentenanteil
2022 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil wieder um einen weiteren Punkt – von 81 auf 82 Prozent. Alle, die 2022 in den Ruhestand gehen, müssen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern; nur 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleibt steuerfrei. Wer schon vorher Rentner war, für den ändert sich nichts.
Geplant: Ein digitales Rentenportal
Ende 2022 soll eine Testphase für eine digitale Rentenübersicht starten. Ab Oktober 2023 sollen dann alle „auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal“ einen Überblick über den Stand aller persönlichen Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge erhalten, so heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums.