Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Ausgleichsquittung

Ausgleichsquittung

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  9.8.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Einseitige oder gegenseitige schriftliche Bestätigung der Arbeitsvertragsparteien, dass weitere Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis z. B. aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht zustehen.

Erläuterung

Die Ausgleichsquittung kann sich auf alle oder auch nur einzelne Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen. Der Verzicht auf Ansprüche aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung in einer Ausgleichsquittung ist unzulässig (§ 4 Abs. 4 TVG, § 77 Abs. 4 BetrVG). Auch Urlaubsansprüche (§ 13 BUrlG) und Leistungen aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 12 EntgFG) sind unabdingbar. Werden Ausgleichsquittungen formularmäßig verwendet, sind sie wie allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln und unterliegen der Inhaltskontrolle (§ 305ff BGB).

Rechtsquellen

§§ 397, 779 BGB

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren