Pfändungsfreigrenze verändert sich
Zum 01. Juli 2024 ist die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen gestiegen: Von zuletzt 1.402,28 Euro pro Person um rund 90 Euro. Das unpfändbare Arbeitseinkommen liegt damit bei derzeit 1.491,75 Euro für Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Gibt es unterhaltspflichtige Kinder, steigen die Freigrenzen.
Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente bei diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.
Reform des Postgesetzes
Mit dem neuen Postgesetz bekommt die Deutsche Post weniger Zeitdruck: Derzeit müssen noch mindestens 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 Prozent am übernächsten. Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich nun um einen Tag. Erst am dritten Werktag nach Einwurf muss der Pflichtwert von 95 Prozent erfüllt sein, am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein
Wichtig: Der Bundesrat hat zugestimmt, die Änderungen werden aber erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Gesetz zur Lkw-Maut
Mautpflicht gab es auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen bislang für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Seit dem 1. Juli 2024 greift die Lkw-Maut auch für Transporter ab 3,5 Tonnen. Ausgenommen bleiben Fahrten von Handwerksbetrieben.
Personalbemessung im Krankenhaus
Die neue Personalbemessungs-Verordnung verpflichtet Krankenhäuser zu einem Soll-Ist-Abgleich der Anzahl der Pflegkräfte. Es soll berechnet, wie viele Pflegekräfte auf einer Station arbeiten müssen, um die Patienten angemessen zu versorgen. Dieser Bedarf wird mit der tatsächlichen Besetzung abgeglichen.
Namensänderungen werden einfacher
Neues Namensrecht: Ehepaare und deren Kinder haben mehr Spielraum beim Wählen ihres Familiennamens. So kann z.B. der gewählte Doppelname in Ehen auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden.
Renten steigen
Die Renten sind zum 1. Juli um 4,57 Prozent gestiegen, erstmals gleich in Ost und West. (cbo)