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News Arbeitnehmer Was ändert sich zum Juli 2024?

Was ändert sich zum Juli 2024?

Pfändungsschutz, Rente, Namensänderungen

Zum ersten Juli 2024 sind wieder einige wichtige Änderungen in Kraft getreten, die auch Arbeitnehmer betreffen. Pfändungsschutz, Rente, Namensänderung – wir stellen die Neuerungen vor.  

Stand:  9.7.2024
Lesezeit:  01:45 min
gesetzliche Änderungen | © AdobeStock | Andreas

Pfändungsfreigrenze verändert sich 

Zum 01. Juli 2024 ist die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen gestiegen: Von zuletzt 1.402,28 Euro pro Person um rund 90 Euro. Das unpfändbare Arbeitseinkommen liegt damit bei derzeit 1.491,75 Euro für Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Gibt es unterhaltspflichtige Kinder, steigen die Freigrenzen. 

Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente 

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es einen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente bei diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.  

Reform des Postgesetzes 

Mit dem neuen Postgesetz bekommt die Deutsche Post weniger Zeitdruck: Derzeit müssen noch mindestens 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 Prozent am übernächsten. Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich nun um einen Tag. Erst am dritten Werktag nach Einwurf muss der Pflichtwert von 95 Prozent erfüllt sein, am vierten Werktag sollen es 99 Prozent sein 

Wichtig: Der Bundesrat hat zugestimmt, die Änderungen werden aber erst zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.  

Gesetz zur Lkw-Maut  

Mautpflicht gab es auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen bislang für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Seit dem 1. Juli 2024 greift die Lkw-Maut auch für Transporter ab 3,5 Tonnen. Ausgenommen bleiben Fahrten von Handwerksbetrieben. 

Personalbemessung im Krankenhaus 

Die neue Personalbemessungs-Verordnung verpflichtet Krankenhäuser zu einem Soll-Ist-Abgleich der Anzahl der Pflegkräfte. Es soll berechnet, wie viele Pflegekräfte auf einer Station arbeiten müssen, um die Patienten angemessen zu versorgen. Dieser Bedarf wird mit der tatsächlichen Besetzung abgeglichen.  

Namensänderungen werden einfacher 

Neues Namensrecht: Ehepaare und deren Kinder haben mehr Spielraum beim Wählen ihres Familiennamens. So kann z.B. der gewählte Doppelname in Ehen auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden.

Renten steigen 

Die Renten sind zum 1. Juli um 4,57 Prozent gestiegen, erstmals gleich in Ost und West. (cbo)

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