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Betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind quantifizierbare Messgrößen, die in Unternehmen und Organisationen verwendet werden, um die finanzielle Leistung, Effizienz und Rentabilität zu bewerten. Diese Kennzahlen werden aus den finanziellen und operativen Daten eines Unternehmens abgeleitet und dienen dazu, wichtige Aspekte wie Umsatz, Gewinn, Liquidität, Rentabilität, Produktivität und andere Leistungsfaktoren zu analysieren und zu überwachen. Sie bieten wertvolle Einblicke und Informationen, die bei der Unternehmenssteuerung, Entscheidungsfindung und der Identifizierung von Stärken und Schwächen helfen.
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Indikatoren, die die erforderlichen Informationen für die Analyse, Planung und Kontrolle betriebswirtschaftlicher Vorgänge und Entscheidungen enthalten.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen geben komplexe Sachverhalte (z. B. Kostendeckung eines Produktes) in einfacher und verdichteter Form wieder. Ziel der Erstellung von Kennzahlen ist, die Entscheidungsträger mit den benötigen Informationen für Entscheidungen, zur Kontrolle (Soll-Ist-Vergleich), zur Dokumentation und zur Koordination wichtiger Sachverhalte und Zusammenhänge im Unternehmen zu versorgen. Kennzahlen werden zum Zwecke sowohl von innerbetrieblichen als auch zwischenbetrieblichen Vergleichen eingesetzt. Sie sind die Basis für Entscheidungen (Problemerkennung). Es wird unterschieden zwischen
Kennzahlen lassen sich nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt unterteilen in Erfolgskennzahlen, Liquiditätskennzahlen, Rentabilitätskennzahlen sowie Kennzahlen zur Vermögensstruktur und zur Umschlagshäufigkeit. Eine besondere Bedeutung haben Kennzahlen im Unternehmensvergleich, dem so genannten Benchmarking. Die Kennzahl des „besten Unternehmens“ stellt den Benchmark (auch „best practice“) dar, an dem sich andere Unternehmen orientieren können.
Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss über alle betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, die im Unternehmen ermittelt werden und den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne des § 106 Abs. 3 BetrVG zuzuordnen sind, rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten (§ 106 Abs. 2 BetrVG). Um im Wirtschaftsausschuss sinnvoll mitarbeiten zu können, sollten Mitglieder des Wirtschaftsausschusses mit den wichtigsten Kennzahlen vertraut sein und sie bewerten können. Sie sollte insbesondere in der Lage sein, die Kennzahlen des Jahresabschlussberichts anhand der Erläuterungen des Arbeitgebers zu verstehen und gezielte Fragen zu stellen (§§ 107 Abs. 1, 108 Abs. 5 BetrVG, BAG v. 18.7.1978 - 1 ABR 34/75). Sofern kein Wirtschaftsausschuss im Unternehmen besteht, sollten Betriebsratsmitglieder (ggf. durch Schulung nach § 36 Abs. 6 BetrVG) dazu in der Lage sein.
Keine einschlägigen Rechtsquellen.
Für die Ermittlung von Kennzahlen gibt es betriebswirtschaftlich übliche Formeln, aber keine gesetzlichen Vorgaben. Fragen Sie also in jedem Fall nach, wie die Kennzahl unternehmensintern berechnet wird.
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