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Die Betriebswirtschaftslehre ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften, das sich mit der Analyse, Planung, Organisation und Steuerung von wirtschaftlichen Aktivitäten in Unternehmen befasst. Sie zielt darauf ab, betriebliche Prozesse zu optimieren, Ressourcen effizient einzusetzen und langfristig den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sicherzustellen. Sie beinhaltet verschiedene Teilbereiche wie Finanzwirtschaft, Marketing, Personalwesen und Produktion.
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Die Wirtschaftswissenschaften teilen sich in die Bereiche Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre. Während die Volkswirtschaftslehre (VWL) gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge untersucht, beschäftigt sich die Betriebswirtschaftslehre (BWL) mit der Funktionsweise einzelner Unternehmen. In der Betriebswirtschaftslehre werden, unter der Annahme von knappen Ressourcen (Boden, Kapital, Zeit, Güter etc.), Abläufe in Unternehmen untersucht und beschrieben. Mit diesem Wissen soll das Entscheidungsverhalten der verantwortlichen Personen unterstützt werden. Ziel ist immer, mit minimalem Einsatz ein gewünschtes Ergebnis zu erreichen bzw. bei gegebenen Mitteln ein maximales Ergebnis zu erreichen. Entsprechend der unterschiedlichen Entscheidungsfelder in Unternehmen, gliedert sich auch die Betriebswirtschaftslehre in viele Spezialdisziplinen. Dazu gehören u.a. das Marketing, die Finanzwissenschaft, Personalwesen, strategisches Management und viele mehr. Auch auf Branchenebene beschäftigt sich die Betriebswirtschaftslehre mit den speziellen Fragestellungen. Von der Bankbetriebslehre, der Immobilienwirtschaft und der Versicherungsbetriebslehre bis zum Sportmanagement haben sich spezielle Forschungs- und Wissensbereiche herausgebildet.
Im Rahmen des § 106 BetrVG werden für den Wirtschaftsausschluss sehr umfangreiche Informationsrechte beschrieben. Diese Informationen zu den „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ stammen aus den Funktionsbereichen des Unternehmens wie dem Finanzwesen, dem strategischen Management, dem Personalmanagement, der Organisationslehre und vielem mehr. Der Wirtschaftsausschuss muss sich also mit diesem betriebswirtschaftlichen Wissen vertraut machen, damit der die Informationen verstehen, analysieren und in einen Gesamtzusammenhang stellen kann.
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