Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  17.8.2022
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Betriebswirtschaftslehre ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften, das sich mit der Analyse, Planung, Organisation und Steuerung von wirtschaftlichen Aktivitäten in Unternehmen befasst. Sie zielt darauf ab, betriebliche Prozesse zu optimieren, Ressourcen effizient einzusetzen und langfristig den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sicherzustellen. Sie beinhaltet verschiedene Teilbereiche wie Finanzwirtschaft, Marketing, Personalwesen und Produktion.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Wirtschaftswissenschaften teilen sich in die Bereiche Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre. Während die Volkswirtschaftslehre (VWL) gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge untersucht,  beschäftigt sich die Betriebswirtschaftslehre (BWL) mit der Funktionsweise einzelner Unternehmen. In der Betriebswirtschaftslehre werden, unter der Annahme von knappen Ressourcen (Boden, Kapital, Zeit, Güter etc.), Abläufe in Unternehmen untersucht und beschrieben. Mit diesem Wissen soll das Entscheidungsverhalten der verantwortlichen Personen unterstützt werden. Ziel ist immer, mit minimalem Einsatz ein gewünschtes Ergebnis zu erreichen bzw. bei gegebenen Mitteln ein maximales Ergebnis zu erreichen. Entsprechend der unterschiedlichen Entscheidungsfelder in Unternehmen, gliedert sich auch die Betriebswirtschaftslehre in viele Spezialdisziplinen. Dazu gehören u.a. das Marketing, die Finanzwissenschaft, Personalwesen, strategisches Management und viele mehr. Auch auf Branchenebene beschäftigt sich die Betriebswirtschaftslehre mit den speziellen Fragestellungen. Von der Bankbetriebslehre, der Immobilienwirtschaft und der Versicherungsbetriebslehre bis zum Sportmanagement haben sich spezielle Forschungs- und Wissensbereiche herausgebildet.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Im Rahmen des § 106 BetrVG werden für den Wirtschaftsausschluss sehr umfangreiche Informationsrechte beschrieben. Diese Informationen zu den „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ stammen aus den Funktionsbereichen des Unternehmens wie dem Finanzwesen, dem strategischen Management, dem Personalmanagement, der Organisationslehre und vielem mehr. Der Wirtschaftsausschuss muss sich also mit diesem betriebswirtschaftlichen Wissen vertraut machen, damit der die Informationen verstehen, analysieren und in einen Gesamtzusammenhang stellen kann.

Seminare zum Thema:
Betriebswirtschaftslehre
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wenn Arbeitnehmerdaten auf Reisen gehen: Was Sie als Betriebsrat wissen müssen

Die Zahl der Unternehmen, die Arbeitnehmerdaten ins Ausland übertragen, nimmt zu. Für Betriebsräte ergeben sich dadurch neue Probleme, die vielen von ihnen noch nicht einmal bekannt sind. Oder wussten Sie, dass ein Betriebsrat diesen Daten sozusagen virtuell "nachreisen" sollte?
Mehr erfahren

Human Capital – ein Wert für den Wirtschaftsausschuss?

Der Wert von Maschinen, Umsatz und Gewinn eines Unternehmens lässt sich leicht in Zahlen messen. Doch was ist mit der Leistung der Mitarbeiter – dem sogenannten Human Capital? Ein Gastbeitrag für den Wirtschaftsausschuss vom ifb-Referenten Prof. Dr. Gerd Markus.
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.