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Bilanzierungsspielräume sind der Raum innerhalb der Rechnungslegungsvorschriften, der es Unternehmen erlaubt, gewisse Entscheidungen bei der Bewertung und Darstellung von Geschäftsvorgängen zu treffen. Diese Spielräume erlauben es Unternehmen, ihre Finanzberichte nach den bestehenden Regeln anzupassen, um die finanzielle Lage und Leistung des Unternehmens zu präsentieren. Die korrekte Anwendung von Bilanzierungsspielräumen erfordert jedoch eine verantwortungsvolle und transparente Herangehensweise, um die Genauigkeit und Vergleichbarkeit der Finanzberichte zu gewährleisten.
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Bilanzierungsspielräume bezeichnen die Möglichkeit des Unternehmers, unterschiedliche Ansätze in der Bilanz zu verfolgen.
Die Erstellung der Bilanz unterliegt teilweise großer Bilanzierungsspielräume. Dazu gehören beispielsweise Bewertungswahlrechte und Bilanzierungswahlrechte.
Strebt das Unternehmen einen niedrigen Bilanzgewinn an, wird es auf Aktivierungswahlrechte verzichten und Passivierungswahlrechte wahrnehmen. Das führt dazu, dass das Vermögen niedriger und die Verbindlichkeiten höher ausgewiesen werden.
Bei den Bilanzierungswahlrechten seien insbesondere die Aktivierungswahlrechte angeführt, beispielsweise der Ansatz von latenten Steuern (§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB). So können selbst geschaffene, immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden, müssen aber nicht. Ein Aktivierungswahlrecht besteht auch für geringwertige Wirtschaftsgüter. Sie müssen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, sondern können alternativ im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, was zu einem geringeren Gewinn führt.
Auf der Passivseite der Bilanz gibt es ebenfalls Wahlrechte, die sog. „Passivierungswahlrechte“. Ein Passivierungswahlrecht gibt es beispielsweise bei Pensionsrückstellungen vor dem 01.01.1987. Nach § 28 EGHGB steht es dem Unternehmen frei Pensionsrückstellungen in der Bilanz anzugeben, deren Ansprüche vor dem 01.01.1987 erworben worden sind.
Wirtschaftsausschussmitglieder und Betriebsratsmitglieder sollten sich mit den wesentlichen Bilanzierungsspielräumen vertraut machen. Dies wird insbesondere bei der Mitbestimmung bei Betriebsänderung bzw. bei der Ausübung der Informations- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsrats wichtig. Nicht nur die Analyse von Berichten von Wirtschaftsprüfern und externen Unternehmensberatern wird einfacher, sondern auch das Erstellen eigener Konzepte zur Vermeidung einschneidender Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Nutzung von Bilanzierungsspielräumen zu erkennen ist auch deshalb wichtig, weil diese Auswirkungen auf Arbeitnehmerfragen und Betriebsrat haben können.
Für die Bilanzierungsspielräume gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Diese sind im Handelsrecht (HGB), als auch im Steuerrecht (EStG) und in den internationalen Rechnungs-legungsstandards (z.B. IFRS) zu finden sein.
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