Lexikon
Budgetierung

Budgetierung

Ralf Steffenhagen | © Ralf Steffenhagen
Ralf Steffenhagen
Stand:  22.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Budgetierung bezeichnet den Prozess der Planung, Zuweisung und Kontrolle von finanziellen Ressourcen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Dabei werden finanzielle Ziele, Ausgabenlimits und Einnahmenprognosen für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Die Budgetierung ermöglicht eine effiziente Ressourcenverwaltung, die Überwachung der finanziellen Leistung und die Identifizierung von Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Ergebnissen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Ein Budget, welches auch Etat genannt wird, ist meist ein in Geldeinheiten formulierter Plan von zukünftigen Einnahmen und Ausgaben. Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff auch einen für einen bestimmten Zweck verfügbaren Geldbetrag. Die Budgetierung kann als ein Prozess verstanden werden, der sämtliche Aktivitäten bei der Erstellung, Genehmigung, Durchsetzung und Anpassung des Budgets umfasst.

Erläuterung

Die Budgetierung ist Bestandteil des unternehmerischen Controllings. Das Ziel der Budgetierung besteht in der dezentralen Steuerung von Unternehmensprozessen (Unternehmenssteuerung). Die Unternehmensleitung verzichtet hierbei auf die Vorgabe konkreter Handlungsanweisungen an nachgeordnete Stellen. Erwartet wird nur die Einhaltung des Budgets. Innerhalb des Budgets hat der Budgetverantwortliche weitgehende Wahlfreiheit bei seinen Entscheidungen. Der Unternehmer nutzt dieses Mittel als Instrument zur Steuerung seiner finanziellen Mittel.

Die Steuerung des Unternehmens über Budgets kann für eine Vielzahl von Bereichen angewendet werden. Im Folgenden soll eine kleine Auswahl einen ersten Überblick geben:

  • Werbebudget
  • Aus- und Weiterbildungsbudget
  • Personalkostenbudget
  • Investitionsbudget
  • Instandhaltungsbudget
  • Forschungs- und Entwicklungsbudget
  • Umsatzbudget

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Budgetierung ist ein unternehmerisches Planungsinstrument (Unternehmensplanung), mit dem  wichtige Wertgrößen der Zukunft bestimmt und in dem Budgetplan sichtbar gemacht werden. Aus der Budgetplanung werden zukünftige Prozesse dargestellt, die sehr oft auch Auswirkungen für die Arbeitnehmer sowie auf die Personalplanung haben. Der Wirtschaftsausschuss muss dafür sorgen, dass er laufend über die aktuelle Budgetplanung durch den Unternehmer unterrichtet wird. Nur so hat er die Möglichkeit, auf die Budgetierung des Unternehmers einzuwirken und den Betriebsrat rechtzeitig über die unternehmerische Planung zu informieren. Auch für den Unternehmer ist es von Vorteil, wenn wichtige Informationen durch die Arbeitnehmer für die Budgetierung bereitgestellt werden.

Seminare zum Thema:
Budgetierung
Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Controlling und Unternehmensplanung
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

„Die Situation erfordert Flexibilität und Anpassungsfähigkeit“

Betriebsräte haben in Krisensituationen eine große Verantwortung, sagt der Rechtsanwalt und ifb-Referent Knut-Olav Banke – besonders dann, wenn das Thema Personalabbau im Raum steht. Wie gelingt es, Personalabbau zu minimieren oder ganz zu vermeiden? Und bei welchen Anzeichen sollte jeder ...
Mehr erfahren

Umstrukturierung im Unternehmen: Der Wirtschaftsausschuss als Informant und Mitgestalter

Eine Umstrukturierung löst bei der Belegschaft unweigerlich Angst vor dem Verlust des Jobs aus. Was versteht man unter einer Umstrukturierung oder Restrukturierung? Welche Gründe dafür gibt es? Und wie kommt der Betriebsrat an die nötigen Informationen, um die Veränderungen im Sinne der Ko ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.