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Bürgergeld

Bürgergeld

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Redaktion
Stand:  20.1.2023
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Das Bürgergeld, ehemals Hartz 4, dient als Instrument des Sozialstaats, um die Existenz von Personen zu sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Es umfasst nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern beinhaltet auch Maßnahmen zur Unterstützung bei der Arbeitssuche und Qualifizierung für erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte. 

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Begriff 

Das Bürgergeld ist eine Art finanzielle Unterstützung, die ab dem 1. Januar 2023 gezahlt wird. Es ist eine staatliche Leistung, die gemäß dem Grundgesetz das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten soll. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes legt diesen Anspruch fest, während das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 Absatz 1 dem Gesetzgeber die Aufgabe gibt, dieses Existenzminimum tatsächlich zu sichern. Wer arbeitet und trotzdem nicht genug zum Leben hat, kann bei einem Einkommen unterhalb einer festgelegten Verdienstgrenze durch Leistungen nach dem SGB II „aufzustocken”. Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich!  

Erläuterung 

In den ersten zwölf Monaten einer Arbeitslosigkeit besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III zu erhalten, und für Menschen über 50 Jahren kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Erst danach besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. 
Das Bürgergeld dient als Instrument des Sozialstaats, um die Existenz von Personen zu sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Es umfasst nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern beinhaltet auch Maßnahmen zur Unterstützung bei der Arbeitssuche und Qualifizierung für erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde der Fokus verstärkt auf langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen gelegt. Zusätzlich wurden finanzielle Anreize für Weiterbildung durch Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus geschaffen. Mit der Bürgergeldeinführung ist auch der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft worden. Das Jobcenter ist künftig angehalten, Arbeitssuchende nachhaltig ins Berufsleben zu vermitteln. Deshalb kann gegebenenfalls eine Weiterbildung oder der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund stehen. 

Anrechenbares Einkommen oder Vermögen 

Beim Bürgergeld wird berücksichtigt, ob der Antragssteller noch Einkommen oder Vermögen hat. Dabei darf das eigene Vermögen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Das gilt ebenfalls für das Einkommen des Partners. Wenn es wenig oder gar kein Einkommen gibt, haben auch Partner und Kinder Anspruch auf Bürgergeld. Personen mit geringem Einkommen können mit dem Bürgergeld ihre Finanzen aufstocken.  

Nebenverdienst beim Bürgergeld 

Das Bürgergeld hat, ähnlich wie sein Vorgänger, das ALG II bzw. Hartz 4, das Ziel, das Existenzminimum zu sichern. Wenn man für längere Zeit arbeitslos ist, gerät man finanziell jeden Monat mehr an die Grenzen der Belastbarkeit. Besonders dann, wenn Schulden abzuzahlen oder Reparaturkosten anfallen, reicht der Regelsatz oft nicht aus. Hier kann ein Nebenverdienst etwas mehr finanziellen Spielraum schaffen. Allerdings unterliegt das Hinzuverdienen strengen Regeln: 

  • Die Nebentätigkeit muss beim Jobcenter gemeldet werden. 
  • Alle Einkünfte müssen zeitnah dem Jobcenter mitgeteilt werden. 
  • Der Nebenjob darf die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung nicht beeinträchtigen. 

Aktuelle Antworten und Regelsätze zum Bürgergeld finden Sie auf dieser Seite. 

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