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Corporate Governance Kodex

Corporate Governance Kodex

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Redaktion
Stand:  2.7.2025
Lesezeit:  02:00 min

Kurz erklärt

Corporate Governance bezieht sich auf die Regeln, Praktiken und Mechanismen, die die Führung, Kontrolle und das Management von Unternehmen steuern und regeln. Es legt die Strukturen und Verantwortlichkeiten fest, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen in einer transparenten, verantwortungsbewussten und ethischen Weise geführt werden, um die Interessen aller Stakeholder, einschließlich Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und die Gesellschaft als Ganzes, zu schützen. Corporate Governance zielt darauf ab, eine effektive Unternehmensführung zu gewährleisten und das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit in die Unternehmen zu stärken.

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Begriff

Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden. So steht es in Abs. 1 Satz 1 der Präambel zum Deutschen Corporate Governance Kodex vom 27.6.2022.
Grundsätze zur wirtschaftlich und ethisch fundierten Führung, Verwaltung und Überwachung börsennotierter und anderer Unternehmen.

Erläuterung

Corporate Governance Regeln bilden das "Grundgesetz" einer an Werten und Grundsätzen orientierten guten und verantwortungsbewussten Unternehmensführung. Corporate Governance fordert eine Unternehmensführung ach den Grundsätzen von Recht und Gesetz unter Beachtung ethischer Regeln und Berücksichtigung seiner gesellschafts- und umweltbezogenen Verantwortung.

Regeln zur guten Führung von Unternehmen sind im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zu finden. 
Der Kodex befasst sich mit dem Innenverhältnis des Unternehmens in Form der Beschreibung der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammenarbeit. Für das Außenverhältnis geht der Kodex auf die Pflichten der Unternehmensführung zur Beachtung der Interessen der Anteilseigner (Shareholder) ein. Ebenso wird die Beachtung der Interessen Dritter wie die der Belegschaft, der Lieferanten, der Kunden, der an Umweltschutz und Nachhaltigkeit interessierten Allgemeinheit usw. gefordert.  Diese Gruppe wird insgesamt als "Stakeholder bezeichnet.  

Die freiwillige Einhaltung der im Kodex enthaltenen Grundsätze und Empfehlungen wird von den börsennotierten Unternehmen erwartet. Sie haben dazu jährlich eine von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verfasste Erklärung über deren Befolgung oder deren abweichende Handhabung zu veröffentlichen. Das folgt aus § 161 AktG.  Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen (§ 161 AktG).
Die in dem Kodex festgelegten Standards sollen die Transparenz und Kontrolle in börsenorientierten Unternehmen verbessern. Sie sollen  Fehlverhalten und Machtmissbrauch verhindern. 

Die Arbeitnehmer werden als gewählte Mitglieder des Aufsichtsrats in börsennotierten und anderen Unternehmen (Siehe Präambel des DCGK Abs. 7) von den Regeln des DCGK betroffen.

Auf der Grundlage der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte der Unternehmer eines börsennotierten Unternehmens die Entsprechenserklärung schon vor ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.

Rechtsquelle

Deutscher Corporate Governance Kodex; § 161 AktG

Seminare zum Thema:
Corporate Governance Kodex
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Teil III
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach dem MitbestG
Compliance
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