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Lexikon
Deckungsbeitrag

Deckungsbeitrag

Thomas Pöhlmann
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der von den Verkaufserlösen eines Produkts oder einer Dienstleistung abgezogen wird, um die variablen Kosten zu decken. Er trägt zur Deckung der fixen Kosten bei und zeigt, wie viel Gewinn nach Abzug der variablen Kosten pro Verkaufseinheit übrigbleibt. Der Deckungsbeitrag ist eine wichtige Kennzahl, um die Rentabilität einzelner Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten und Entscheidungen über Preisgestaltung und Produktmix zu treffen.

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Begriff

Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen dem Erlös eines Produkts und den Einzelkosten dieses Produkts: Ist dieser positiv, so leistet das Produkt sozusagen seinen Deckungsbeitrag der Gemeinkosten des Unternehmens.

Erläuterung

Die Deckungsbeitragsrechnung soll bei der Kalkulation/Preispolitik helfen sowie Entscheidungen zum Produktportfolio erleichtern. Wir unterscheiden zwischen Kosten, die bei der Produktion eines Gutes entstehen und diesem somit direkt zugeordnet werden können (variable Kosten), und den Gemeinkosten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden können, wie z.B. Versicherungsbeiträge, Mieten, Kosten der Verwaltung. Diese werden auf die Produkte umgerechnet, z.B. durch eine Zuschlagsrechnung. Wenn wir durch ein Produkt 100.000 Euro Erlöse erzielen und direkte, variable Kosten von 70.000 Euro haben, so bleiben noch 30.000 Euro zur Deckung der Gemeinkosten übrig. Eine solche „einstufige“ Rechnung sagt aber noch nicht allzu viel aus und ist vor allem vergangenheitsbezogen, so dass viele Betriebe pro Produktgruppe,  Bereich, Zeiteinheit (relativer Deckungskostenbeitrag) in mehrstufige Rechnungen gehen, die dann als „Deckungsbeitrag 1/2/3“ usw. bezeichneten Ergebnisse sind bezüglich Ihres Rechenwegs intern zu hinterfragen. Eine hundertprozentig genaue Rechnung ist nicht möglich. Wenn das Unternehmen z.B. für einen Produktbereich Werbung betreibt, so kann das auch andere Produktbereiche mit betreffen.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der Begriff kommt aus der Kosten- und Leistungsrechnung, dem internen Rechnungswesen, ist also nicht aus dem Jahresabschluss ablesbar. Als Argument für Sparmaßnahmen werden ab und an „zu niedrige Deckungsbeiträge“ angeführt.  Das ist zwar nicht ganz falsch, aber jede Kostensenkung  wird bei gleichbleibenden sonstigen Bedingungen den Deckungsbeitrag verbessern; andererseits sind Vergleiche mit Mitbewerbern nicht möglich, also ist das Argument für sich alleine zunächst extrem schwach. Die gesamte Ertragslage des Unternehmens sollte hier in jedem Fall einbezogen werden.

Seminare zum Thema:
Deckungsbeitrag
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
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