Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Deglobalisierung

Deglobalisierung

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  27.3.2025
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Deglobalisierung bedeutet, dass Länder sich wieder stärker auf sich selbst konzentrieren und weniger eng mit anderen Staaten verflochten sind. Das betrifft Politik, Wirtschaft und Kultur – zum Beispiel, wenn Unternehmen ihre Produktion zurück ins eigene Land verlagern oder Handelsbarrieren steigen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff 

Im Rahmen der Deglobalisierung wird die Zusammenarbeit zwischen Staaten gelockert oder ganz aufgegeben. So werden z. B. Investitionen ins Ausland reduziert oder Abkommen gekündigt. Diese Verflechtungen zwischen verschiedenen Staaten haben auch Einfluss auf die Unternehmen in diesen Ländern. 

Erläuterung

Deglobalisierung kann verschiedene Gründe haben: politische Faktoren, wirtschaftliche Unsicherheiten oder auch der Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit können dazu führen, dass Länder unabhängiger voneinander agieren möchten. Diese Unabhängigkeit kann Vor- und Nachteile mit sich bringen. Abhängigkeiten und damit einhergehende Konflikte können vermieden werden, andererseits sind dadurch oft die Handelsmöglichkeiten verringert, was sich besonders für Staaten mit einem hohen Exportaufkommen negativ auswirkt. Innovationen im eigenen Land werden vorangetrieben, gleichzeitig kann es aber auch zum Rückgang der Produktivität im Inland kommen. Aktuelle Ereignisse, die Deglobalisierung vorantreiben, waren zuletzt der Brexit, die COVID-19-Pandemie sowie der Ukraine-Krieg. Ein Beispiel für die Auswirkungen auf Lieferketten ist der weltweite Mangel an Mikrochips, der durch unterbrochene Produktions- und Transportwege entstand und zahlreiche Industrien – von der Automobilbranche bis zur Unterhaltungselektronik – vor große Herausforderungen stellte.

Tipps für den Wirtschaftsausschuss

Für den Wirtschaftsausschuss stellt sich in einem deglobalisierend geprägtem Umfeld die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Es ist wichtig zu wissen, ob Liefer- und Vertriebsketten aufrechterhalten werden können, Ressourcen und Wissen für Produkte und Dienstleistungen auch ohne ausländische Partner vorhanden ist und wie die strategische Ausrichtung des Unternehmens beeinflusst wird. Bei einem exportorientierten Unternehmen stellt sich dringend die Frage, wie neue Absatzmärkte im Inland erschlossen werden können. Grundsätzlich sollte der Wirtschaftsausschuss die Anhängigkeit des Unternehmens von einzelnen Kunden oder Lieferanten immer im Blick haben, um hier Risiken frühzeitig zu erkennen.

Seminare zum Thema:
Deglobalisierung
Gut organisiert im Wirtschaftsausschuss
Gesprächsführung für den Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Teil II
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Digitalisierung in Deutschland: Neue Erkenntnisse aus der DIHK-Umfrage

Die Digitalisierung hatte in den letzten Jahren einen enormen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft. Es bleibt ein zentrales Thema für die Unternehmen - und damit auch für Sie als Betriebsrat. Doch wie steht es um die Digitalisierung? Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer ...
Mehr erfahren

Neue Besen kehren gut - § 106 Abs. 3 Nr. 9 BetrVG

Ein neuer Chef, der alles beim Alten lässt, ist äußerst selten. Irgendetwas muss verändert werden, sonst hätte der Vorgänger ja alles richtig gemacht. Ein beliebtes Feld für Verbesserungen sind der Betriebsablauf oder die Struktur des Betriebs. Natürlich stellt sich hier sofort die Frage, ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.