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News Gesetz Arbeitsrecht: Aus diesen Plänen der Ampelregierung ist nichts geworden

Arbeitsrecht: Aus diesen Plänen der Ampelregierung ist nichts geworden

Was das Ampel-Aus für wichtige Gesetze für Betriebsräte bedeutet

Auf stolzen 177 Seiten hatte die Ampelregierung um Bundeskanzler Olaf Scholz im Jahr 2021 aufgelistet, welche Vorhaben sie in den nächsten vier Jahren umsetzen wollte. Auch für Interessenvertreter und Beschäftigte war darin einiges zu entdecken: Online-Betriebsratswahlen, Pläne gegen die Verhinderung von Betriebsräten und Arbeitszeit gehörten zu den Themen in der 20. Legislaturperiode – eigentlich. Was bleibt auf der Strecke nach dem Ampel-Aus?

Stand:  12.11.2024
Lesezeit:  02:45 min
© Adobe | Nany

Mehr Fortschritt wagen – unter diesen Titel hatten SPD, Grüne und FDP Ende 2021 ihre Pläne für die kommenden vier Jahre vorgestellt. Das Wort „Betriebsrat“ kam vier Mal vor im Koalitionsvertrag, der Mitbestimmung war etwas mehr als eine halbe Seite gewidmet.

Die Ampel ist aus … was fehlt bisher?

Und nun? „Wir haben es verkackt“, kommentiert der SPD-Außenexperte Michael Roth das Ampel-Aus. Und nun gibt es einige Themen, bei denen es – leider – nicht weiterging oder bei denen es erst gar nicht zum Vorstoß einer Umsetzung kam:

Und dann? Funkstille.

1. Ein neues Arbeitszeitgesetz

Streitthema Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Vorschlag gemacht. Und dann? Funkstille. Wichtig für alle Interessenvertreter: Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits am 22.9.2022 entschieden, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.

2. Maßnahmen gegen die Behinderung der BR-Arbeit

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte dafür sorgen, dass die Gründung von Betriebsräten umfassender geschützt wird – und zwar mit einer Verschärfung der Strafverfolgung. Denn aktuell müssen Fälle der Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen „angezeigt“ werden, damit die Behörden tätig werden (Antragsdelikt). Anders bei den sogenannten Offizialdelikten: Hier wird auf Verdacht von Amts wegen – also auch ohne vorliegende Anzeige – ermittelt. Wie ist der Stand der Dinge? Zwei Jahre ist die Ankündigung her, umgesetzt worden ist nichts.

Kurz vor dem Ampel-Aus gab es einen Vorstoß , versteckt im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen“. Versteckt – und nun stecken geblieben.

Das gleiche Schicksal erleidet nun das Thema digitale BR-Wahl.

3. Online-Betriebsratswahlen

Das gleiche Schicksal erleidet nun das Thema digitale BR-Wahl: Ebenfalls versteckt im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen“ steckt es dort fest.

4. Verhinderung der Tarifflucht

Was tun gegen die Tarifflucht? Die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes sollte an die Einhaltung eines Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden. Ebenfalls ein Gesetz, das nicht mehr durch die Ampel umgesetzt werden wird.

5. Beschäftigtendatenschutzgesetz

Im Frühling 2023 hatten Bundesinnenministerium und Bundesarbeitsministerium gemeinsam erste Eckpunkte eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgestellt mit dem Titel „Vorschläge für einen zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz“. Es waren Vorschläge, kein Gesetzentwurf. Und nun? Im Oktober haben Arbeits- und Innenministerium den Entwurf für ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt. Mit dem Ampel-Aus endet auch dieses Gesetzesvorhaben erstmal.

Fazit: Die Neuwahlen werden spannend!

Wir sind gespannt, wie es nach den Neuwahlen weitergeht - Ende offen. Wünschenswert wäre es auf jeden Fall, dass endlich auch Arbeitnehmer und vor allem Betriebsräte "zeitgemäßes digitales Handwerkszeug" bereitgestellt bekommen. Aufwachen lautet hier der Appell an alle Wahlkämpfer! (cbo)

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