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EBITDA

Begriff

Der EBITDA gibt an, wie viel Gewinn das Unternehmen vor Abzug der Steuern, Abschreibungen und ohne Hinzurechnung des Finanzergebnisses erwirtschaftet hat. EBITDA steht für „Earnings before interest, tax, depreciation und amortization“ (Ergebnis vor Abzug des Finanzergebnisses, der Steuern, der Abschreibungen auf Sachanlagen (depreciation), der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (amortization).

Erläuterungen

Die Gewinne eines Unternehmens können aus unterschiedlichen Quellen stammen. Dem Betriebsergebnis (= eigentlichen Betriebszweck), dem Finanzergebnis oder dem außerordentliches Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit eines Produktions- oder Dienstleistungsunternehmens misst sich im Kern klassisch an der Höhe des Betriebsergebnisses. Mit dem EBITDA wird ein „bereinigtes Betriebsergebnis“ vor Abzug der Abschreibungen als Kenn- und Vergleichsgröße ermittelt. Die Höhe der Abschreibungen soll hier die Kenngröße nicht beeinflussen, weil der Betrag vom individuellen Investitionsverhalten und von subjektiven Entscheidungen zur Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abhängig ist.

Rechtsquellen

Der EBITDA ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Bilanzanalyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der EBITDA wird als Kenngröße zur Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und zum Vergleich zwischen Unternehmen sehr gerne herangezogen. Deshalb werden oft auch ergebnisabhängige Einkommensanteile an diese Kennzahl geknüpft. Die Unternehmensleitung kann den EBITDA erhöhen, wenn sie!

  • die Umsatzerlöse steigert und die zugehörigen Aufwandspositionen proportional bleiben,
  • die Verkaufspreise für die Produkte und Dienstleistungen erhöht,
  • Material- und sonstiger betrieblicher Aufwand eingespart,
  • Personalaufwendungen reduzieren kann.

Achtung:

Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Werner Kopf

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Gute Gründe für den Wirtschaftsausschuss

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