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Die Emanzipation des Wirtschaftsausschusses bezieht sich auf den Prozess, bei dem dieser Ausschuss seine Unabhängigkeit und sein Informationsniveau gegenüber der Geschäftsführung erhöht. Dieser Schritt ermöglicht eine gleichberechtigte Kommunikation auf Augenhöhe und trägt dazu bei, dass die Mitglieder des Ausschusses besser in der Lage sind, ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten in wirtschaftlichen Fragen des Unternehmens wahrzunehmen.
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Emanzipation bedeutet im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss den Abbau des Informationsgefälles gegenüber der Geschäftsführung und ist ein Schritt in Richtung der gleichen (Gesprächs-) Augenhöhe.
Die häufigste Klage in Seminaren des Wirtschaftsausschusses ist die der „unzureichenden Information“ seitens der Geschäftsführungen. Sie ist unzureichend zum einen für die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und zum anderen und in der Folge auch für Betriebsräte. Die Folge ist klar: Die Rollenverteilung im Wirtschaftsausschuss wird umso stärker „geschäftsführungslastig“ – wozu sie ohnehin neigt.
Selbstverständlich hat ein Wirtschaftsausschuss erhebliche Informationsrechte, wie der § 106 BetrVG zeigt. Nur befreit die Anforderung von Informationen des Betriebsgeschehens gegenüber der Geschäftsführung nicht aus dem Abhängigkeitsverhältnis der Wirtschaftsausschuss-Mitglieder, das aus Informationsvorsprüngen der Geschäftsführung folgt. Vielmehr verstärkt sie die Machtverhältnisse.
Notwendig ist eine solche Situation nicht. Bei Licht betrachtet ist ganz unwahrscheinlich, dass die Informationsmenge über alle betriebsinternen Vorgänge in den Köpfen der Wirtschaftsausschuss-Mitglieder, der ihnen verbundenen Betriebsräte und deren befreundeten Kolleginnen und Kollegen geringer ist als die der Geschäftsführungen. Das, was den Wirtschaftsausschuss-Mitgliedern häufig fehlt, ist die Kenntnis, in welche Form die Informationen gebracht werden müssen, um Fragen zur Lage von Betrieb und Unternehmen beantwortbar zu machen.
Zwei Voraussetzungen sind seitens der Wirtschaftsausschuss-Mitglieder zu schaffen, um eine gleichgewichtigere Gesprächssituation mit der Geschäftsführung zu erreichen:
Der Weg zur Emanzipation, also heraus aus einer sehr unangenehmen Abhängigkeit, ist damit vorgezeichnet: Lernen und Informationen sammeln; konkret: Eintauchen in das zur Steuerung der Unternehmensleistung notwendige Konzept der ‚zerlegten‘ Kostenträgerrechnung, und ihr schrittweises Auffüllen aus dem Wissen der WA-Mitglieder und Betriebsräte.
Der Weg ist nicht ohne Mühe, aber – wie die emanzipierte Vorhut der Frauen vorgelebt hat – er befreit. Und er ist praktikabel.
Für Vorschläge zur Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG ist der Weg der Emanzipation des Wirtschaftsausschusses unvermeidlich.
§§ 106 und 92a BetrVG
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