Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen von der aktuellen Wirtschaftskrise, aber jedes Unternehmen kann in Schieflage geraten. Als Betriebsrat sollten Sie sich deshalb jetzt folgende Fragen stellen:
✅ Gibt es erste Anzeichen für wirtschaftliche Probleme? (z. B. sinkende Aufträge, Überstundenabbau, verzögerte Investitionen)
✅ Stehen Umstrukturierungen oder Personalabbau im Raum?
✅ Wie steht unser Unternehmen im Branchenvergleich da?
Wer die wirtschaftliche Entwicklung ignoriert, riskiert, dass der Betriebsrat erst eingebunden wird, wenn Entscheidungen schon gefallen sind!
Was sind die Gründe für die aktuelle Wirtschaftskrise?
Die aktuelle Wirtschaftskrise unterscheidet sich von früheren Krisen, denn sie ist auf eine Vielzahl ineinandergreifender Faktoren zurückzuführen. Ein Blick auf Lieferketten, Krieg und Inflation:
Viele mittelständische Unternehmen kämpfen ums Überleben.
Fachkräftemangel, Auftragsrückgang und Co. haben derzeit Auswirkungen auf nahezu alle Branchen:
Industrie:
Die deutsche Industrie, traditionell das Rückgrat der Wirtschaft, steht besonders unter Druck. Steigende Produktionskosten und sinkende Nachfrage belasten vor allem die Automobilbranche, den Maschinenbau und die Chemieindustrie. Viele mittelständische Unternehmen kämpfen ums Überleben.
Dienstleistungssektor:
Während Dienstleistungsunternehmen weniger von Energiekosten betroffen sind, leiden sie unter Kaufkraftverlusten der Verbraucher. Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel spüren die Zurückhaltung bei Konsumausgaben.
Finanzsektor:
Banken und Versicherungen müssen sich auf steigende Kreditausfallrisiken einstellen, da Unternehmen und Privatpersonen zunehmend Schwierigkeiten haben, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen.
Wenn Kostensenkungen notwendig sind, müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze gestrichen werden.
Fünf Maßnahmen, die Sie als Betriebsrat jetzt ergreifen sollten
Betriebsräte stehen in dieser Situation besonders im Fokus, da sie einerseits die Interessen der Belegschaft vertreten und andererseits an der Stabilisierung der Unternehmen mitwirken müssen.
1. Wirtschaftliche Situation im Unternehmen verstehen – Einsicht in Zahlen einfordern
Sind zur Durchführung konkreter Aufgaben des Betriebsrats Informationen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten nötig, so hat er nach § 80 Abs. 2 BetrVG ein Recht auf entsprechende Auskünfte. Lassen Sie sich die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Jahresabschlüsse und Investitionspläne erklären. Gibt es Anzeichen für finanzielle Probleme? Werden Standorte in Frage gestellt? Fordern Sie Transparenz ein!
Gibt es einen Wirtschaftsausschuss, können Sie mit dessen Expertenwissen als Betriebsrat frühzeitig auf Entwicklungen – und drohende Abwärtsspiralen – reagieren. Denn der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten (§ 106 Abs. 2 BetrVG). Über jede Sitzung hat der Wirtschaftsausschuss dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten.
2. Frühzeitige Beteiligung an Entscheidungen sichern
Restrukturierungen oder Personalabbau werden von Arbeitgeberseite oft als „alternativlos“ präsentiert. Doch als Betriebsrat haben Sie Mitspracherechte bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG). Frühzeitig aktiv werden heißt: nicht erst reagieren, wenn Kündigungen ausgesprochen werden! Setzen Sie den Wirtschaftsausschuss ein oder nutzen Sie das Initiativrecht für Verhandlungen über alternative Maßnahmen.
3. Alternativen zu Stellenabbau entwickeln
Wenn Kostensenkungen notwendig sind, müssen nicht zwangsläufig Arbeitsplätze gestrichen werden. Betriebsräte können über Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), Qualifizierungsmaßnahmen oder neue Arbeitszeitmodelle verhandeln. Gibt es Fördermöglichkeiten zur Beschäftigungssicherung? Schlagen Sie frühzeitig Alternativen vor, bevor Kündigungen drohen!
4. Weiterbildung für die Zukunft nutzen – Beschäftigte und Betriebsräte stärken
Wenn sich Märkte und Technologien verändern, ist Qualifizierung der beste Schutz vor Arbeitsplatzverlust. Nutzen Sie staatliche Förderprogramme für Weiterbildung, die durch das Qualifizierungschancengesetz finanziert werden können. Gleichzeitig sollten Betriebsräte sich weiterbilden – denn wer gut informiert ist, kann frühzeitig handeln.
5. Externer Sachverstand
Wird die Lage unübersichtlich im Unternehmen, sollten Sie sich im Betriebsrat im Zweifel Unterstützung holen. Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen. Stehen Betriebsänderungen im Raum (§ 111 BetrVG), dann gilt außerdem in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern, dass der Betriebsrat zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen kann. Externe Experten können dabei helfen, offene Fragen zu klären, einen Überblick zu bekommen – und keine Möglichkeit unentdeckt zu lassen. Wichtig: Aufgabe des Sachverständigen ist es nicht, dem Betriebsrat fehlende Kenntnisse in bestimmten Angelegenheiten generell oder auf Vorrat zu vermitteln. Dies ist durch Schulungen der Betriebsratsmitglieder zu erreichen.
Jetzt aktiv werden!
Die wirtschaftliche Situation bleibt angespannt. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte, setzen Sie auf Prävention und fordern Sie Transparenz ein. Informieren Sie sich über Weiterbildungsmöglichkeiten, um auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung für die Interessen der Belegschaft einzutreten.
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