Lexikon
Forderungen

Forderungen

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  15.3.2023
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Forderungen sind finanzielle Ansprüche, die ein Unternehmen aufgrund eines rechtsgültigen Vertrags oder Geschäfts gegenüber einem Schuldner hat, der zur Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet ist. Im Kontext des Jahresabschlusses eines Unternehmens repräsentieren Forderungen ausstehende Zahlungen, die noch erwartet werden und in der Bilanz ausgewiesen werden. Diese Ansprüche können aus verschiedenen Geschäften wie Lieferungen, Dienstleistungen, Finanzierungen oder Steuerrückerstattungen resultieren und sind ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Gesundheit und Liquidität eines Unternehmens.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Ein Unternehmen bucht eine Forderung ein, wenn es aufgrund eines gültigen Rechtsgeschäfts einen Anspruch gegenüber einem Schuldner auf Zahlung eines Geldbetrages hat.

Der Begriff Forderungen taucht zum einen im Themenbereich des Jahresabschlusses einer Unternehmung auf. Zum anderen bestehen Forderungen auch während des laufenden Geschäftsjahres. Zugrunde liegen unterschiedliche Rechtsgeschäfte wie Lieferung oder Leistung, Finanzforderungen oder auch Steuerrückerstattungsansprüche.

Erläuterung

Forderungen sind Zahlungsansprüche des Unternehmens gegen Dritten.

In der Bilanz werden die Forderungen entweder nach Art des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts oder nach der Art des Zahlungsschuldners gegliedert:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Rechtsgeschäft)
  • Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Zahlungsschuldner)

Die Laufzeiten der einzelnen Forderungen werden im Anhang erläutert.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Innerhalb der Forderungen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von besonderer Bedeutung. Sie entstehen, wenn ein Unternehmen alles getan hat, zu dem es sich innerhalb eines Lieferungs- oder Leistungsgeschäfts verpflichtet hat. Die Umsatzerlöse werden gewinnwirksam berücksichtigt. Da die Zahlung des Kunden noch nicht erfolgt ist, wird eine Forderung gegenüber dem Kunden gebucht. Diese Forderungen sind oft risikobehaftet. Kann ein Schuldner nicht bezahlen muss die Forderungen abgeschrieben werden. Jede dieser Wertberichtigungen mindert den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Achtung: Innerhalb eines Konzerns finanzieren sich die Gesellschaften oftmals wechselseitig. Finanzforderungen gegenüber der Muttergesellschaft, einer Tochter oder Schwester-Gesellschaft werden dann unter den „Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen und im Anhang separat erläutert.

Rechtsquelle

In der Bilanz wird die Position Forderungen in § 266 HGB (Gliederungsschema der Bilanz) beschrieben.

Seminare zum Thema:
Forderungen
Wirtschaftsausschuss Teil I
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Malta: Ein kleines Land überrascht Europa

Sie fragen sich gerade: Malta? Wo ist das denn genau und öffnen schnell Google Maps? Verständlich. Der Inselstaat im Mittelmeer ist kleiner als viele deutsche Städte und vor allem eher als Urlaubsziel bekannt. Doch auf Malta blüht nicht nur der Tourismus. Auch die Wirtschaft wächst überras ...
Mehr erfahren

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Neue Aufgaben für den Betriebsrat

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt Arbeit auf viele Betriebsräte zu: Es geht darum, die Einhaltung des Gesetzes bzw. entsprechender Compliance-Vorschriften zu überwachen. Was genau ist im Gesetz enthalten? Und welche Rolle spielt dabei der Wirtschaftsausschuss?
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.