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Forderungen

Begriff

Ein Unternehmen bucht eine Forderung ein, wenn es aufgrund eines gültigen Rechtsgeschäfts einen Anspruch gegenüber einem Schuldner auf Zahlung eines Geldbetrages hat.

Der Begriff Forderungen taucht zum einen im Themenbereich des Jahresabschlusses einer Unternehmung auf. Zum anderen bestehen Forderungen auch während des laufenden Geschäftsjahres. Zugrunde liegen unterschiedliche Rechtsgeschäfte wie Lieferung oder Leistung, Finanzforderungen oder auch Steuerrückerstattungsansprüche.

Erläuterungen

Forderungen sind Zahlungsansprüche des Unternehmens gegen Dritten.

In der Bilanz werden die Forderungen entweder nach Art des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts oder nach der Art des Zahlungsschuldners gegliedert:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Rechtsgeschäft)
  • Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Zahlungsschuldner)

Die Laufzeiten der einzelnen Forderungen werden im Anhang erläutert.

Rechtsquellen

In der Bilanz wird die Position Forderungen in § 266 HGB (Gliederungsschema der Bilanz) beschrieben.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Innerhalb der Forderungen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von besonderer Bedeutung. Sie entstehen, wenn ein Unternehmen alles getan hat, zu dem es sich innerhalb eines Lieferungs- oder Leistungsgeschäfts verpflichtet hat. Die Umsatzerlöse werden gewinnwirksam berücksichtigt. Da die Zahlung des Kunden noch nicht erfolgt ist, wird eine Forderung gegenüber dem Kunden gebucht. Diese Forderungen sind oft risikobehaftet. Kann ein Schuldner nicht bezahlen muss die Forderungen abgeschrieben werden. Jede dieser Wertberichtigungen mindert den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Achtung: Innerhalb eines Konzerns finanzieren sich die Gesellschaften oftmals wechselseitig. Finanzforderungen gegenüber der Muttergesellschaft, einer Tochter oder Schwester-Gesellschaft werden dann unter den „Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen und im Anhang separat erläutert.

Werner Kopf

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