Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Fremdkapital

Fremdkapital

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Fremdkapital bezeichnet die finanziellen Mittel, die ein Unternehmen von externen Quellen, wie Banken, Kreditgebern oder Anleiheinvestoren, aufgenommen hat. Es stellt den Teil der Finanzierung dar, der nicht von den Eigentümern oder Aktionären stammt. Fremdkapital muss in der Regel zurückgezahlt werden, oft zuzüglich von Zinsen, und kann verschiedene Formen wie Darlehen, Anleihen oder Kreditlinien annehmen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Der Begriff Fremdkapital gehört in den Themenbereich des Jahresabschlusses einer Unternehmung.

Diese finanzieren ihre Geschäftstätigkeit über Eigenkapital bzw. Fremdkapital. Das Eigenkapital stammt von den Eignern des Unternehmens, das Fremdkapital von fremden Dritten.

In der Bilanz wird das Fremdkapital in zwei Bereiche unterteilt:

  • Verbindlichkeiten
  • Rückstellungen

Erläuterung

Verbindlichkeiten sind Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens, die im Geschäftsjahr entstanden sind und deren Höhe bekannt ist. Klassische Beispiele sind Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Banken.

Bei Rückstellungen handelt es sich im Eventual-Verbindlichkeiten. Die Zahlungsverpflichtungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit entstanden, ihre Höhe ist aber oft ungewiss und muss kalkuliert werden. Ein typisches Beispiel sind Garantierückstellungen bei einem produzierenden Unternehmen.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Innerhalb der Verbindlichkeiten sind die Finanzverbindlichkeiten von besonderer Bedeutung. Dazu gehören die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Banken und Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern, soweit diese ein Gesellschafterdarlehen gewährt haben. Die Laufzeiten werden im Anhang erläutert.

Finanzverbindlichkeiten verursachen Zinsaufwendungen und schmälern so den Jahres-überschuss. Die Tilgung der Finanzverbindlichkeiten bedeutet für das Unternehmen Liquiditätsabfluss. Beides belastet zukünftig das Unternehmen.

Die Kennzahl Cash Flow in Verbindung mit der Schuldentilgungsdauer liefert Hinweise zur zukünftigen Schuldentilgungsfähigkeit des Unternehmens.

Achtung: Innerhalb eines Konzerns finanzieren sich die Gesellschaften oftmals wechselseitig. Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft, einer Tochter oder Schwester-Gesellschaft werden dann unter den „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen und im Anhang separat erläutert.

Rechtsquelle

In der Bilanz werden die Positionen des Fremdkapitals in § 266 HGB (Handelsgesetzbuch) beschrieben.

Seminare zum Thema:
Fremdkapital
Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Teil III
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Insolvenz: Das große Zittern vor der Pleite

Wenn der Pleitegeier kreist: Was tun als Betriebsrat? Worauf müssen Interessenvertreter bei drohender Insolvenz achten? Auch Betriebsräte in florierenden Unternehmen sollten wachsam sein! 
Mehr erfahren

Sanierungsfall wegen der Energiepreise

Mit Hakle meldet zum Herbstbeginn ausgerechnet ein Hersteller von Toilettenpapier Insolvenz an. Grund seien die massiv gestiegenen Kosten für Material- und Energiebeschaffung sowie der Transporte. Damit ist das Unternehmen nicht allein: 16 Prozent der Industriebetriebe sehen sich einer Um ...
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.