Der Wirtschaftsausschuss hat drei wichtige Aufgaben: Informationsbeschaffung, Beratungsfunktion und Informationsübermittlung.
Zunächst beschafft er sich vom Unternehmer die wirtschaftlichen Informationen und analysiert diese. Mit diesem Wissen kann er sich dann mit dem Unternehmer auf Augenhöhe beraten. Anschließend informiert er den Betriebsrat über die Ergebnisse dieser Besprechung und unterrichtet ihn so über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Wichtig: Nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat der Wirtschaftsausschuss über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten.
Über den Wirtschaftsausschuss hat der Betriebsrat die Möglichkeit, sich frühzeitig über die wirtschaftliche Situation und die Entwicklung des Unternehmens zu informieren. Dadurch bekommt er die Chance zu agieren und nicht immer nur reagieren zu müssen.
Die Aufgaben des Wirtschaftsausschusses:
- Beschaffung wichtiger Informationen zur tatsächlichen Wirtschaftslage des Unternehmens
- Fachliche Diskussion über wirtschaftliche Fragen auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung
- Aufzeigen der wahren Ursachen für wirtschaftliche Probleme und Einleitung von wirksamen Gegenmaßnahmen
- Information und Beratung des Betriebsrats in allen wirtschaftlichen Fragen
- Entwicklung von Argumentationshilfen für den Betriebsrat zur wirtschaftlichen Notwendigkeit geplanter unternehmerischer Maßnahmen
- Rettung bedrohter Arbeitsplätze durch rechtzeitige Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
- Erarbeitung arbeitnehmerfreundlicher Alternativen bei Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und Ausgliederungen
Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses reichen weit – er muss sie nur einfordern. Denn der Unternehmer ist verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss umfassend und rechtzeitig über die wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterrichten.
Wichtig:
Gegebenenfalls müssen die Informationen so aufbereitet und erklärt werden, dass der Wirtschaftsausschuss sie auch versteht!
Die wichtigsten Informationen, die der Wirtschaftsausschuss benötigt:
- Die wirtschaftliche und finanzielle Lage: z.B. Gewinne, Verluste, wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, Außenstände, Steuern, Auftragsbestand, Liquidität
- Produktions- und Absatzlage: z.B. Kapazitätsauslastung, Produktion, Lagerbestände
- Investitionsprogramme: z.B. Planung und Finanzierung von Investitionen, Produktionsumstellungen
- Veränderung von Fabrikations- und Arbeitsmethoden: z.B. Einführung von Schichtarbeit, Umstellung von Einzelarbeit auf Gruppenarbeit
- Rationalisierungsvorhaben: z.B. Automatisierung, Mechanisierung, Straffung der Betriebsorganisation, Kostensenkung
- Andere Vorhaben, die sich stark auf die Interessen der Arbeitnehmer auswirken können: z.B. Verlagerung der Produktion ins Ausland, Fusionen, Maßnahmen zur Stilllegung oder Einschränkung des Betriebs
Der Wirtschaftsausschuss muss die Zahlen und die Strategie des Unternehmens kritisch prüfen, um die Interessen der Belegschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dazu braucht er neben den Informationen das Wissen eines Analysten und manchmal die Spürnase eines Detektivs. (Link auf: Einmaliger Service - Detektiv-Arbeit)
Die Vorgehensweise des Wirtschaftsausschusses:
- Daten der Vergangenheit analysieren (Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn und Verlust Rechnung, Controllingberichte usw.), um daraus Rückschlüsse auf die Entwicklung des Unternehmens abzuleiten
- Strategie des Unternehmens erkennen: Gibt es neue Märkte? Was macht der Wettbewerb? Werden neue Produkte entwickelt? Wie wirkt sich die Strategie auf die Arbeitsplätze aus? Sind die geplanten Maßnahmen schlüssig und sozialverträglich?
- Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen einschätzen: Gibt es Anzeichen für wirtschaftliche Probleme und Krisen? Ist das Unternehmen wettbewerbsfähig? Wo liegen zukünftige Chancen und Risiken?