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Gestaltungsmöglichkeiten in der Bilanz und GuV

Begriff

Gestaltungsmöglichkeiten in der Bilanz und der GuV bezeichnet die Möglichkeit des Unternehmers, unterschiedliche Ansätze in der Bilanz zu verfolgen. Diese hängen auch mit den Bilanzierungsspielräumen zusammen.

Erläuterungen

Während es bei den Bilanzierungsspielräumen in der Bilanz hauptsächlich um Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte geht, betrifft die Gestaltungsmöglichkeit der Bilanz, sowie der GuV vorwiegend den unterschiedlichen Wertansatz innerhalb eines Postens in der Bilanz bzw. der GuV. Kurz gesagt geht es hier um Bewertungswahlrechte.

Im Sachanlagevermögen finden sich beispielsweise unterschiedliche Wertansatzmöglichkeiten bei den Abschreibungen. Je nachdem, ob der Unternehmer die lineare, degressive oder Leistungs-Abschreibung wählt, ergeben sich unterschiedliche Abschreibungsbeträge in der GuV und damit auch unterschiedliche Wertansätze der Sach­anlagever­mögensgegenstände in der Bilanz. Eine weitere Beeinflussung des Abschreibungs­betrags und des Wertansatzes ist die Festlegung der Nutzungsdauer für das Wirtschaftsgut.

Unterschiedliche Wertansätze gibt es auch im Umlaufvermögen bei der Bewertung des Vorratsvermögens an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren. Zum einen kann hier unter bestimmten Voraussetzungen von der Einzelbewertung abgewichen und ein Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt werden, zum anderen können verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren (z.B. FIFO, LIFO, Durchschnittsverfahren) zugrunde gelegt werden, die meist zu anderen Bilanzierungsansätzen führen.

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei den Forderungen und deren Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bei der Bildung von Rückstellungen und beispielsweise bei der Bildung von sog. „stillen Reserven“.

Rechtsquellen

Für die Gestaltungsmöglichkeiten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Diese sind im Handelsrecht (HGB), als auch im Steuerrecht (EStG) und in den internationalen Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS) zu finden sein.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Wirtschaftsausschussmitglieder und Betriebsratsmitglieder sollten sich mit den wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Bilanz, sowie in der GuV vertraut machen. Dies wird insbesondere bei der Mitbestimmung bei Betriebsänderung bzw. bei der Ausübung der Informations- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses und des Betriebsrats wichtig. Nicht nur die Analyse von Berichten von Wirtschaftsprüfern und externen Unternehmensberatern wird einfacher, sondern auch das Erstellen eigener Konzepte zur Vermeidung einschneidender Umstrukturierungs­maßnahmen. Die Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten in der Bilanz, sowie der GuV  zu erkennen ist auch deshalb wichtig, weil diese Auswirkungen auf Arbeitnehmerfragen und Betriebsrat haben können.

Jörg Sticher

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