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Lexikon
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Hartmut Krüger

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Begriff

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bilden den Rahmen, innerhalb dessen die Buchführung sowie der Jahresabschluss eines Unternehmens zu erfolgen hat. Hier gibt es einige Grundprinzipien, die beachtet werden müssen. Unter anderem sind dies Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit. Wahrheit bedeutet Beachtung der gesetzlichen Regelungen,  Klarheit die Einhaltung von Gliederung und Inhalten zu bestimmten Sachverhalten, und Vollständigkeit bedeutet die Erfassung  aller Geschäftsvorfälle eines Wirtschaftsjahres im Aufwand oder Ertrag, sowie die Darstellung aller Vermögenswerte und aller Schulden.

Erläuterung

Der Wirtschaftsausschuss sollte nur wissen, was die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind. Die Einhaltung der GoB liegt in den Händen und Köpfen der Mitarbeiter in der Buchhaltung, denn diese Mitarbeiter sind dafür in aller Regel gut ausgebildet.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss sollte sich einmal ausgewählte Unterlagen aus der Buchhaltung zeigen lassen (z. B. Kontenplan, ausgewählte Aufwands- oder Ertragskontenausdrucke, Forderungslisten), um einen Überblick zu bekommen, wie geordnet in der Buchhaltung gearbeitet wird.

Rechtsquellen

Handelsrecht (§§ 238–261 HGB), Steuerrecht (§§ 140 – 148 AO)

Seminare zum Thema:
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Wirtschaftsausschuss Teil II
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Wirtschaftsausschuss Teil I
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