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Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bilden den Rahmen, innerhalb dessen die Buchführung sowie der Jahresabschluss eines Unternehmens zu erfolgen hat. Hier gibt es einige Grundprinzipien, die beachtet werden müssen. Unter anderem sind dies Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit. Wahrheit bedeutet Beachtung der gesetzlichen Regelungen, Klarheit die Einhaltung von Gliederung und Inhalten zu bestimmten Sachverhalten, und Vollständigkeit bedeutet die Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Wirtschaftsjahres im Aufwand oder Ertrag, sowie die Darstellung aller Vermögenswerte und aller Schulden.
Der Wirtschaftsausschuss sollte nur wissen, was die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind. Die Einhaltung der GoB liegt in den Händen und Köpfen der Mitarbeiter in der Buchhaltung, denn diese Mitarbeiter sind dafür in aller Regel gut ausgebildet.
Der Wirtschaftsausschuss sollte sich einmal ausgewählte Unterlagen aus der Buchhaltung zeigen lassen (z. B. Kontenplan, ausgewählte Aufwands- oder Ertragskontenausdrucke, Forderungslisten), um einen Überblick zu bekommen, wie geordnet in der Buchhaltung gearbeitet wird.
Handelsrecht (§§ 238–261 HGB), Steuerrecht (§§ 140 – 148 AO)
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