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Lexikon
Handelsgesellschaft

Handelsgesellschaft

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Redaktion
Stand:  17.2.2025
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Eine Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der der Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist. Gegründet werden kann sie von zwei natürlichen oder juristischen Personen durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.

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Begriff

Durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen (Gesellschafter), die als solche ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB).

Erläuterung

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Handelsgesellschaften können in folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  • Einzelunternehmung (Einzelkaufmann),
  • Personengesellschaft (z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG) oder
  • Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG)).

Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen (§ 29 HGB). Für Kleingewerbetreibende (Einzelkaufleute) ist die Eintragung freiwillig.

Rechtsquelle

Handelsgesetzbuch (HGB)

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Handelsgesellschaft
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