Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Handelsgesellschaft

Begriff

Durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen (Gesellschafter), die als solche ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB).

Erläuterungen

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Handelsgesellschaften können in folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  • Einzelunternehmung (Einzelkaufmann),
  • Personengesellschaft (z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG) oder
  • Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG)).

Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen (§ 29 HGB). Für Kleingewerbetreibende (Einzelkaufleute) ist die Eintragung freiwillig.

Rechtsquellen

Handelsgesetzbuch (HGB)

ifb-Logo
Redaktion

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren

Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Handelsregister
Juristische Person
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Personengesellschaften
Rechtsformen (Unternehmen)
Rechtsgeschäft

Aktuelles Video zum Thema

Insolvenz: Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Betriebsrat?

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag