Handelsgesellschaft
Kurz erklärt
Eine Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der der Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist. Gegründet werden kann sie von zwei natürlichen oder juristischen Personen durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.
Kostenlose ifb-Newsletter
Abonnieren Sie unsere Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter
Abonnieren Sie unsere Newsletter
Begriff
Durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen (Gesellschafter), die als solche ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB).
Erläuterung
Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Handelsgesellschaften können in folgenden Rechtsformen gegründet werden:
- Einzelunternehmung (Einzelkaufmann),
- Personengesellschaft (z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG) oder
- Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG)).
Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen (§ 29 HGB). Für Kleingewerbetreibende (Einzelkaufleute) ist die Eintragung freiwillig.
Rechtsquelle
Handelsgesetzbuch (HGB)
Kostenlose ifb-Newsletter
Abonnieren Sie unsere Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter