Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Handelsgesellschaft

Handelsgesellschaft

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  17.2.2025
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Eine Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der der Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist. Gegründet werden kann sie von zwei natürlichen oder juristischen Personen durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen (Gesellschafter), die als solche ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB).

Erläuterung

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Handelsgesellschaften können in folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  • Einzelunternehmung (Einzelkaufmann),
  • Personengesellschaft (z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG) oder
  • Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG)).

Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen (§ 29 HGB). Für Kleingewerbetreibende (Einzelkaufleute) ist die Eintragung freiwillig.

Rechtsquelle

Handelsgesetzbuch (HGB)

Seminare zum Thema:
Handelsgesellschaft
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Kurzarbeit ist kein Grund zum Ausruhen

Nach dem ersten Schrecken fühlt sie sich gar nicht so schlimm an – die Kurzarbeit. Wie Studien zeigen, sind manche sogar froh über den Freizeitgewinn und schätzen die Zeit für Freizeit und mit der Familie. Allerdings wäre es fatal, sich in einer falschen Sicherheit zu wiegen. Gerade jetzt ...
Mehr erfahren

Wichtig für jeden Betriebsrat!

„BWL? Brauch’ ich nicht – dazu haben wir ja den Wirtschaftsausschuss.“ Wer so denkt, verpasst wichtige Grundlagen für die tägliche Betriebsratsarbeit. Und Gremien ohne Wirtschaftsausschuss sind sowieso besonders gefordert. Also, Betriebsräte, tankt Wissen, meint unser Experte Reiner Schon! ...
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.