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Lexikon
Handelsgesellschaft

Handelsgesellschaft

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Redaktion
Stand:  18.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Eine Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der der Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist. Sie kann in Form einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) auftreten. In Handelsgesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, es sei denn, es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.

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Begriff

Durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen (Gesellschafter), die als solche ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB).

Erläuterung

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Handelsgesellschaften können in folgenden Rechtsformen gegründet werden:

  • Einzelunternehmung (Einzelkaufmann),
  • Personengesellschaft (z. B. offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG) oder
  • Kapitalgesellschaft (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG)).

Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen (§ 29 HGB). Für Kleingewerbetreibende (Einzelkaufleute) ist die Eintragung freiwillig.

Rechtsquelle

Handelsgesetzbuch (HGB)

Seminare zum Thema:
Handelsgesellschaft
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
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