Lexikon
Illiquidität

Illiquidität

Bernd F. Meyer
Stand:  14.8.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Illiquidität beschreibt eine finanzielle Situation, in der ein Unternehmen oder eine Person nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um kurzfristige Verbindlichkeiten oder finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dies bedeutet, dass es Schwierigkeiten geben kann, Schulden oder Rechnungen rechtzeitig zu begleichen, da das Vermögen des Unternehmens größtenteils in nicht leicht umsetzbaren oder nicht sofort verfügbaren Werten gebunden ist. Illiquidität kann zu finanziellen Engpässen führen und erfordert oft Maßnahmen zur Liquiditätssteigerung oder finanziellen Restrukturierung.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Illiquidität bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Der Begriff leitet sich ab von "ohne Liquidität", "ohne flüssige Mittel". Illiquidität beschreibt den Zustand, in dem ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen kurzfristigen Verpflichtungen nachzukommen, also seine Rechnungen zu bezahlen. Man sagt dann auch: Das Unternehmen ist illiquide, oder zahlungsunfähig. Illiquidität ist der häufigste Grund für Insolvenz.

Erläuterung

Kann ein Unternehmen seine kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, also seine offenen Rechnungen nicht bezahlen, ist es sehr schnell nicht mehr arbeitsfähig. Die Lieferanten stellen ihre Lieferungen (Material etc.) ein und die Produktion kommt zum Stillstand. Illiquidität ist damit - auch kurzfristig - immer ein bedrohlicher Zustand und im Unternehmen grundsätzlich zu vermeiden.

Um Illiquidität zu vermeiden ist es notwendig, zu jedem Zeitpunkt immer genügend flüssige Mittel, also genügend Liquidität im Unternehmen verfügbar zu haben. Dabei helfen u.A. die Finanzplanung und ein aktives Liquiditätsmanagement.

In der Insolvenzordnung gilt Illiquidität (bzw. Zahlungsunfähigkeit) - neben Überschuldung und drohender Überschuldung - als Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung nimmt Zahlungsunfähigkeit an, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

In der Rechtsprechung geht man allgemein von Zahlungsunfähigkeit aus, wenn nicht innerhalb von drei Wochen mindestens 90% der fälligen Verpflichtungen beglichen werden können

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Liquidität eines Unternehmens besteht aus den flüssigen, also den kurzfristig verfügbaren Geldmitteln. Dazu gehören neben den Kassen- und Bankbeständen auch die kurzfristigen Forderungen, also die Gelder die demnächst eintreffen (etwa aus Kundenzahlungen etc.).

Zur Beurteilung der Liquidität dienen z.B. die Kennzahlen  Liquidität und Working Capital.

Achtung: Unternehmen, die an einem konzernweiten Cash-Pooling teilnehmen, weisen oft sehr niedrige Liquiditätszahlen aus. Die benötigten flüssigen Mittel werden hier von den anderen Konzernunternehmen gemeinschaftlich bereitgestellt und zentral gemanagt. Das Risiko einer Illiquidität wird damit verringert - solange der gesamte Konzern genügend Liquidität zur Verfügung hat.

Rechtsquelle

InsO §17

Seminare zum Thema:
Illiquidität
Wirtschaftsausschuss Fresh-up
Wirtschaftsausschuss Teil I
Wirtschaftsausschuss gründen
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Die erste Sitzung des Wirtschaftsausschusses – darüber sollten Sie sprechen!

In Ihrem Unternehmen wurde vom Betriebsrat ein Wirtschaftsausschuss gegründet. Jetzt findet die konstituierende Sitzung statt. Um ein leistungsstarkes Gremium zu werden, müssen zu Beginn viele Dinge geregelt werden. Wir geben Ihnen wichtige Tipps für einen erfolgreichen Start in die Arbeit ...
Mehr erfahren

Anspruch auf rechtzeitige Information des Wirtschaftsausschusses

Über die Bedeutung von „rechtzeitig“ kann gestritten werden. Die Erfahrung zeigt, dass es darüber häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Firmeninhaber und Wirtschaftsausschuss kommt. Es gibt jedoch Kriterien, die aufzeigen, dass es meist früher ist, als der Unternehmer denkt. ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.