Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Internationale Rechnungslegung

Internationale Rechnungslegung

Dr. Gerd Markus
Stand:  24.8.2023
Lesezeit:  02:15 min

Kurz erklärt

Internationale Rechnungslegung bezieht sich auf einheitliche Standards und Prinzipien zur finanziellen Berichterstattung von Unternehmen auf globaler Ebene. Diese Standards, wie die International Financial Reporting Standards (IFRS), legen Regeln und Richtlinien fest, nach denen Unternehmen ihre Finanzinformationen aufstellen und veröffentlichen müssen. Dies fördert die Vergleichbarkeit von Finanzdaten über Ländergrenzen hinweg und erleichtert Investoren, Analysten und anderen Interessengruppen das Verständnis und die Beurteilung der finanziellen Performance von Unternehmen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Mit IFRS sind international gültige Finanzberichtsstandards gemeint. Mit ihrer Hilfe können Jahresabschlüsse erstellt werden.

Erläuterung

Die ‚International Financial Reporting Standards‘ (IFRS) sind Leitlinien zur Erstellung von Jahresabschlüssen. Sie sind verbindlich für Unternehmen, insbesondere Konzerne, deren Aktien an internationalen Börsen gehandelt werden. Sie werden im Rahmen des International Accounting Standards Committee erarbeitet und in der EU von der Kommission per Verordnung für verbindlich erklärt.

Eine Reihe von Unterschieden zum deutschen Bilanzrecht  ist von erheblicher Bedeutung:
Für die Erarbeitung der IFRS ist angelsächsisches Rechtsdenken – das sog. ‚case law‘ – bestimmend. Das hat zur Folge, dass die in ihnen definierten Grundsätze in Form von Regeln einzelner Teilaufgaben, z.B. die Darstellung des Jahresabschlusses (IAS 1) oder die Behandlung von Leasingverhältnissen (IAS 17), aufgestellt werden, nicht aber in Gestalt von umfassenden Kodifizierungen aller für den Jahresabschluss relevanten Themen, wie z.B. im deutschen HGB. Die einzelnen Regeln sind darüber hinaus – gemessen am Umfang ihrer Regelbeschreibungen – von sehr unterschiedlichem Gewicht.  

Eine für die Regeln der IFRS wesentliche Blickrichtung auf das Unternehmen ist anders als beim deutschen Bilanzrecht nicht die des Gläubigerschutzes, sondern die des Investors, der nach Anlage liquider Mittel sucht. Das hat sehr praktisch zur Folge, dass unter IFRS bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgruppen eines Unternehmens nicht durchgängig das Niederstwertprinzip - als Kaufpreis abzüglich Abschreibungen - maßgeblich ist, sondern der ‚fair value‘ als Marktwert der jeweils betrachteten Vermögensgegenstände an seine Stelle treten kann. Dies ermöglicht – sofern ein entsprechender Marktwert gegenüber der Vorperiode gestiegen ist – auch sogenannte Zuschreibungen zu einzelnen Vermögensbestandteilen, also die Erhöhung ihres Wertes. Dies wiederum führt unter Beachtung der für alle Bilanzen gültigen Bilanzgleichung, nach der Eigenkapital definiert ist als Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten, bei Eigenkapitalquoten von unter 0,4 - geschweige denn bei den extrem niedrigen Quoten der Banken - zu nicht unbeträchtlichen Schwankungen des Eigenkapitals (und seiner Quote), wenn nicht sogar zur Gefährdung der Existenz (wie im Falle der Banken 2008 und 2009 geschehen).

Die IFRS verlangen auch die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung, die im deutschen Bilanzrecht  für große Unternehmen verbindlich geworden ist. Sie kann als wesentliche Bereicherung der Jahresabschlüsse gelten.

Ebenso ist die sog. Segmentberichterstattung für einzelne Aufgabenfelder von Konzernaktivitäten, deren Logik einer Kostenträgerrechnung entspricht, eine erhebliche Transparenzverbesserung der Jahresabschlüsse von Konzernen.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Insgesamt ist nicht zu übersehen, dass aus deutscher Sicht die Gestaltung der Jahresabschlüsse nach IFRS eher eine kritische als eine positive Bewertung erfährt.

Für Betriebsräte und Mitglieder der Wirtschaftsausschüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen ist die Einarbeitung in die Grundregeln der IFRS über die des HGB hinaus für eine Beurteilung der Lage ihres Unternehmens unvermeidlich.

Rechtsquelle

Die Internationale Rechnungslegung ist in Form von IAS (International Accounting Standards) vom International Accounting Standards Committee festgelegt.

Seminare zum Thema:
Internationale Rechnungslegung
Klassische und agile Managementmethoden
Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Neue Besen kehren gut - § 106 Abs. 3 Nr. 9 BetrVG

Ein neuer Chef, der Alles beim Alten lässt, ist äußerst selten. Irgendetwas muss verändert werden, sonst hätte der Vorgänger ja alles richtig gemacht. Ein beliebtes Feld für Verbesserungen sind der Betriebsablauf oder die Struktur des Betriebs. Natürlich stellt sich hier sofort die ...
Mehr erfahren

Personalkennzahlen: Wichtig für die Personalplanung und für den Betriebsrat

Personalkennzahlen sind in Verbindung mit der Personalplanung den meisten Betriebsräten und dem Wirtschaftsausschuss geläufig. Aber nicht nur im Rahmen von Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechten sind die Daten aus dem Personalcontrolling relevant. Anträge, die der Betrieb ...
Mehr erfahren
Führen ein Tendenzunternehmen sowie ein tendenzfreies Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb und verfügt nur das Tendenzunternehmen über mehr als 100 ständig beschäftigte Arbeitnehmer, kann kein Wirtschaftsausschuss errichtet werden.