Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten. In Paragraph 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 106 Abs. 3 BetrVG) werden dazu 10 Punkte aufgeführt. Damit bekommt der Leser allerdings lediglich ein paar Schlagworte aufgelistet, welche Informationen der Unternehmer dem Wirtschaftsausschuss zur Verfügung stellen muss. Doch was umfasst eigentlich zum Beispiel der Punkt 1 „Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens“ alles? Was bedeutet er im Einzelnen? Warum ist er für den Wirtschaftsausschuss wichtig? Hier ein paar Erklärungshilfen:
Punkt Nr. 1: Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
- Um eine Firma wirtschaftlich beurteilen zu können, ist zunächst einmal die Kenntnis der Vermögens- und Kapitalstruktur notwendig. Stichworte sind hier zum Beispiel: Eigen- und Fremdkapital, Rücklagen und Rückstellungen und das Anlage- und Umlaufvermögen. Unter Anlagevermögen versteht man z.B. Grundstücke und andere zum Verbleib im Unternehmen bestimmte Aktiva (z.B. Schaufelbagger). Mit dem Umlaufvermögen sind z.B. Forderungen und Bankguthaben gemeint, die durch eine kurze Verweildauer charakterisiert sind.
- Immer wieder hört man in diesem Zusammenhang auch die Abkürzung GuV (Gewinn und Verlustrechnung). Mit der GuV wird der Erfolg des Unternehmens gemessen, indem die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen berechnet wird.
- Weitere wichtige Fragen sind: Wie liquide ist das Unternehmen? Welche Finanzierungen laufen? Wie sehen die Kosten in Bezug auf die Produktion aus? Eine wichtige Kennzahl, um die Liquiditäts- und die Finanzierungssituation eines Unternehmens verstehen zu können, ist die Eigenkapitalquote. Mit ihr wird das Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital beurteilt. Soll heißen: Je mehr Geld das Unternehmen in der „Kampfkasse“ hat, desto höher ist die Stabilität und Unabhängigkeit eines Unternehmens. Mögliche Verluste sind leichter aufzufangen und müssen nicht mit teuren Krediten finanziert werden.
- Wettbewerb kann das Geschäft beleben! Also ist die Frage wichtig, wo die Firma im Verhältnis zu Konkurrenzunternehmen steht. Gibt es hierzu eine Marktanalyse? Welche Abhängigkeiten von z.B. Wechselkursen, Lieferanten oder Großkunden sind zu beachten? Welche Auftragslage und welche Entwicklungstendenz ergeben sich daraus?
- Um auf wichtige Ereignisse frühzeitig reagieren zu können, sind letztendlich auch die Unternehmenspolitik und -planung wissenswerte Größen. In vielen Geschäftsbereichen vergrößert sich heutzutage die Arbeitsteilung zwischen den Geschäftspartnern und damit deren Abhängigkeiten voneinander. In der Automobilindustrie zum Beispiel entfallen heute fast ¾ der Herstellungskosten auf die Zulieferer. Und diese wiederum sind stark abhängig von wenigen Großkunden. Solche gegenseitigen Abhängigkeiten müssen in der Unternehmenspolitik und -planung ihren Niederschlag finden, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Wichtig:
Nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat der Wirtschaftsausschuss über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten.
Zusammenfassung: Welche Informationen braucht der Wirtschaftsausschuss über das Unternehmen?
Informationen zu...
- Vermögens- und Kapitalstruktur
- Erfolgsentwicklung (GuV)
- Auftragslage und Entwicklungstendenzen
- Unternehmenspolitik und Unternehmensplanung
- Finanzierungs- und Liquiditätssituation