Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Joint Venture

Joint Venture

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Joint Venture ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen zwei oder mehr Unternehmen, um gemeinsam ein neues Projekt, eine neue Geschäftseinheit oder ein neues Produkt zu entwickeln und zu betreiben. Jedes Unternehmen bringt Ressourcen wie Kapital, Technologie oder Know-how ein, um die Vorteile der Zusammenarbeit zu nutzen und Risiken zu teilen. Joint Ventures ermöglichen es Unternehmen, von den Stärken und Ressourcen der Partner zu profitieren, um gemeinsam wirtschaftliche Ziele zu erreichen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Grenzüberschreitende vorübergehende Kooperation von selbständigen Unternehmen.

Erläuterung

Joint Venture-Kooperationsverträge werden zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Motiven abgeschlossen. So kann der Joint-Venture-Partner z.B. die Finanzierung eines Projektes sichern. Das Ziel kann aber auch sein, mit Hilfe sich ergänzender Ressourcen (z. B. Know-How des einen und Kontakte des anderen Partners) ein gemeinsames Projekt erfolgreich durchzuführen. Sehr häufig wird eine Joint Venture-Gemeinschaft gegründet, um den ausländischen Markt zu erschließen und Importbeschränkungen zu überwinden. Sie ist oft die einzige Möglichkeit für ausländische Firmen, auf dem jeweiligen ausländischen Markt (z. B. in China) Fuß zu fassen. Die Nachteile sind, dass wesentliche Geschäftsgeheimnisse verloren gehen können. Auch können kulturelle Unterschiede die Zusammenarbeit erschweren und Erfolge verhindern.

Rechtsquelle

Keine maßgeblichen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Joint Venture
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wenn Arbeitnehmerdaten auf Reisen gehen: Was Sie als Betriebsrat wissen müssen

Die Zahl der Unternehmen, die Arbeitnehmerdaten ins Ausland übertragen, nimmt zu. Für Betriebsräte ergeben sich dadurch neue Probleme, die vielen von ihnen noch nicht einmal bekannt sind. Oder wussten Sie, dass ein Betriebsrat diesen Daten sozusagen virtuell "nachreisen" sollte? ...
Mehr erfahren

Welche Veränderungen nach Corona auf uns zukommen

Das Sars CoV-2-Virus hält die Welt auch ein halbes Jahr nach Ausbruch weiter in Atem. Auch wörtlich zu nehmen. Und wird es noch lange tun. Der Schock der Horrorzahlen über seine rasche Ausbreitung über die gesamte Welt und über den nachfolgenden abrupten Einbruch der Weltwirtschaft sitzt t ...
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.