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Joint Venture

Begriff

Grenzüberschreitende vorübergehende Kooperation von selbständigen Unternehmen.

Erläuterungen

Joint Venture-Kooperationsverträge werden zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Motiven abgeschlossen. So kann der Joint-Venture-Partner z.B. die Finanzierung eines Projektes sichern. Das Ziel kann aber auch sein, mit Hilfe sich ergänzender Ressourcen (z. B. Know-How des einen und Kontakte des anderen Partners) ein gemeinsames Projekt erfolgreich durchzuführen. Sehr häufig wird eine Joint Venture-Gemeinschaft gegründet, um den ausländischen Markt zu erschließen und Importbeschränkungen zu überwinden. Sie ist oft die einzige Möglichkeit für ausländische Firmen, auf dem jeweiligen ausländischen Markt (z. B. in China) Fuß zu fassen. Die Nachteile sind, dass wesentliche Geschäftsgeheimnisse verloren gehen können. Auch können kulturelle Unterschiede die Zusammenarbeit erschweren und Erfolge verhindern.

Rechtsquellen

Keine maßgeblichen Rechtsquellen

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