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Lexikon
Joint Venture

Joint Venture

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Ein Joint Venture ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen zwei oder mehr Unternehmen, um gemeinsam ein neues Projekt, eine neue Geschäftseinheit oder ein neues Produkt zu entwickeln und zu betreiben. Jedes Unternehmen bringt Ressourcen wie Kapital, Technologie oder Know-how ein, um die Vorteile der Zusammenarbeit zu nutzen und Risiken zu teilen. Joint Ventures ermöglichen es Unternehmen, von den Stärken und Ressourcen der Partner zu profitieren, um gemeinsam wirtschaftliche Ziele zu erreichen.

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Begriff

Grenzüberschreitende vorübergehende Kooperation von selbständigen Unternehmen.

Erläuterung

Joint Venture-Kooperationsverträge werden zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Motiven abgeschlossen. So kann der Joint-Venture-Partner z.B. die Finanzierung eines Projektes sichern. Das Ziel kann aber auch sein, mit Hilfe sich ergänzender Ressourcen (z. B. Know-How des einen und Kontakte des anderen Partners) ein gemeinsames Projekt erfolgreich durchzuführen. Sehr häufig wird eine Joint Venture-Gemeinschaft gegründet, um den ausländischen Markt zu erschließen und Importbeschränkungen zu überwinden. Sie ist oft die einzige Möglichkeit für ausländische Firmen, auf dem jeweiligen ausländischen Markt (z. B. in China) Fuß zu fassen. Die Nachteile sind, dass wesentliche Geschäftsgeheimnisse verloren gehen können. Auch können kulturelle Unterschiede die Zusammenarbeit erschweren und Erfolge verhindern.

Rechtsquelle

Keine maßgeblichen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Joint Venture
Ausländische Mutter — deutsche Tochter: Mitbestimmung trotz Globalisierung
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
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