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News Wirtschaftsausschuss Geld verdienen und in die Zukunftssicherheit investieren - § 106 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

Geld verdienen und in die Zukunftssicherheit investieren - § 106 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

Produktions- und Investitionsprogramm

Wenn am Ende des „Tages“ Geld übrig bleibt, stellt sich die Frage, in was es investiert werden soll. Vielleicht werden neue Betriebsstätten gebaut oder erweitert. Aber rentiert sich diese Ausgabe auch? Für die Beantwortung dieser Fragen muss der Wirtschaftsausschuss Einblick in das Investitionsprogramm bekommen.

Stand:  9.8.2012
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Ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten. In Paragraph 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 106 Abs. 3 BetrVG) werden dazu 10 Punkte aufgeführt. In Punkt 3 wird zum Beispiel der Anspruch auf Informationen über Investitions- und Produktionsprogramme behandelt. Die Realität jedoch sieht oft anders aus. Die meisten Arbeitnehmer erfahren z. B. von der Einführung eines neuen Produktes, Modells oder einer Dienstleistung aus der Werbung, sofern sie nicht in einer der damit betrauten Abteilungen arbeiten. Da sich aber Änderungen im Produktionsprogramm auch auf die Arbeitsplätze auswirken können, liegt es im Interesse des Betriebsrats, dass der Wirtschaftsausschuss in diese Pläne eingeweiht wird. Nur so besteht die Chance, dass sich schon im Vorfeld gemeinsam mit dem Unternehmer negative Entwicklungen abmildern oder sogar vermeiden lassen.

Punkt Nr. 3: Produktions- und Investitionsprogramm

  • Neue Produkte können wichtige und zahlreiche Änderungen in einem Unternehmen nach sich ziehen. Informationen darüber sind natürlich für den Wirtschaftsausschuss und den Betriebsrat sehr wichtig. Denn viele Entscheidungen in einem Produktionsprogramm wirken sich auf die Belegschaft aus. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel: Soll die Produktion umgestellt, erhöht oder herabgesetzt werden? Sind Rationalisierungsmaßnahmen geplant? Wann und in welchem Zeitrahmen sollen diese Änderungen durchgeführt werden? Die Antworten hierauf sind wichtig, um die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer einschätzen zu können.
  • Was passiert eigentlich mit dem Geld, das am Ende des Jahres nach Abzug aller Ausgaben übrig bleibt? Im positiven Fall kann ein Teil davon wieder in das Unternehmen investiert werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftssicherheit einer Firma und damit für die Arbeitsplätze. Wichtig: In Zusammenhang mit einem Investitionsprogramm sollte immer die Frage nach der Rentabilität gestellt werden. Mit anderen Worten: Lohnen sich die Ausgaben? Weitere Fragen, die in diesem Zusammenhang geklärt werden müssen, sind zum Beispiel: Sind Neu- oder Ersatzinvestitionen geplant? Welche Änderungen zieht die Investition nach sich? Wie wirken sich diese auf Betriebsmittel (z. B. Maschinen, EDV-Anlagen, Autos) und Betriebsstätten (Erweiterung, Neu- oder Umbau, Anpassung an die neue Situation) aus? Aber auch: Sind Werbekampagnen geplant? Auch das fällt unter Investitionen.
Produktionsplanung | © ifb
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