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Kapitalgesellschaften sind Unternehmen, bei denen das Kapital in Form von Aktien oder Anteilen aufgeteilt ist. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt, was bedeutet, dass sie nicht persönlich mit ihrem privaten Vermögen für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
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Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die reine Kapitalbeteiligung und nicht auf die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist.
Eine Kapitalgesellschaft entsteht durch die Satzung (Gesellschaftsvertrag). Sie muss durch notarielle Beurkundung festgestellt werden (§ 23 Abs. 1 AktG, § 2 GmbHG). Auf deren Grundlage verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Mit dem Eintrag in das Handelsregister wird die Gesellschaft rechtsfähig und kann im Außenverhältnis wirksam werden. Kapitalgesellschaften sind
Merkmale einer Kapitalgesellschaft sind:
Die Ausrichtung der Kapitalgesellschaft auf die reine Kapitalbeteiligung ist wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur Personengesellschaft, die einen gemeinsamen Zweck durch die persönliche Zusammenarbeit der einzelnen Gesellschafter anstrebt.
Das Handelsgesetzbuch unterscheidet zwischen drei Größenklassen (§ 267 BGB):
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt
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