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Fachartikel Wirtschaftsausschuss Einfach erklärt: Der Wirtschaftsausschuss

Einfach erklärt: Der Wirtschaftsausschuss

Bildung, Größe und Aufgaben

Was macht ein Wirtschaftsausschuss? Wer sitzt drin und wie wird er gebildet? Wir werfen einen Blick auf die Rolle eines solchen Gremiums. Mitmachen lohnt sich!

Martina Wendt | ifb

Stand:  16.2.2024
Lesezeit:  01:45 min

Was ist ein Wirtschaftsausschuss? 

Der Wirtschaftsausschuss hilft dem Betriebsrat dabei, wichtige Informationen über die Firma zu bekommen – zum Beispiel, wie viel Gewinn oder Verlust das Unternehmen gemacht hat. Diese Information gibt der Wirtschaftsausschuss an den Betriebsrat weiter. Der Betriebsrat kann dann überlegen, wie sich das auf die Kollegen auswirkt. 

Wer bildet den Wirtschaftsausschuss? 

Der Wirtschaftsausschuss wird vom Betriebsrat gebildet. Dieser entscheidet auch, wer Mitglied im Wirtschaftsausschuss sein soll. Die Erlaubnis des Arbeitgebers ist nicht nötig.

Wie groß ist der Wirtschaftsausschuss? 

Im Wirtschaftsausschuss sitzen mindestens drei Personen. Es können aber bis zu sieben Personen Mitglied sein. Das macht Sinn, damit möglichst viel Wissen vorhanden ist. Das Besondere: Nicht jeder davon muss auch im Betriebsrat sein. Der Betriebsrat kann auch andere Mitarbeiter im der Firma fragen, ob sie Mitglied im WA werden möchten.

Wer soll in den Wirtschaftsausschuss? 

Der Betriebsrat bestimmt, wer in den Wirtschaftsausschuss kommt. Die Kandidaten sollten über wirtschaftliches Wissen verfügen. Sie können dazu aber auch Schulungen besuchen. Wichtiger ist, dass der Betriebsrat den Mitgliedern im Wirtschaftsausschuss vertrauen kann. 

Was interessiert den Wirtschaftsausschuss? 

Für den Betriebsrat ist das Wichtigste, dazu beizutragen, dass die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten können. Der Wirtschaftsausschuss hilft ihm dabei und besorgt Informationen darüber, wie es dem Unternehmen wirtschaftlich geht. Er diskutiert mit dem Arbeitgeber verschiedene Dinge, z. B. wie viele Kredite das Unternehmen die nächsten Jahre braucht oder welche Produkte gut verkauft werden können. Die Informationen gibt er dann an den Betriebsrat weiter. Ohne Wirtschaftsausschuss hätte der Betriebsrat kein Recht auf diese Informationen. 

Muss man einen Wirtschaftsausschuss bilden? 

Ja, das ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Wenn im Unternehmen 101 Mitarbeiter oder mehr beschäftigt sind, dann muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden.

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