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Nettoumlaufvermögen

Nettoumlaufvermögen

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Redaktion
Stand:  25.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Das Nettoumlaufvermögen, auch als Working Capital bezeichnet, ist die Differenz zwischen den kurzfristigen Aktiva (wie Forderungen, Vorräten) und den kurzfristigen Passiva (wie Verbindlichkeiten). Es spiegelt die finanzielle Fähigkeit eines Unternehmens wider, seine laufenden Betriebskosten zu decken und seine laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Ein positives Nettoumlaufvermögen zeigt an, dass das Unternehmen in der Lage ist, seine kurzfristigen Verpflichtungen aus eigenen Mitteln zu bedienen.

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Begriff

Das Nettoumlaufvermögen ist auch als Net Working Capital bekannt. Es stammt aus dem US-amerikanischen Rechnungswesen und bezeichnet eine Kennzahl zur Messung von Veränderungen der Liquidität. Dazu wird die Differenz zwischen dem normalen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten betrachtet.

Am Nettoumlaufvermögen kann so das Kapital abgelesen werden, das Unternehmen für die Abwicklung des operativen Geschäfts benötigen.

Erläuterung

Das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten wird auch als Liquiditätskoeffizient bezeichnet – im Englischen Work Capital Ratio.

Zur Berechnung werden liquide Mittel, also beispielsweise Kassenbestand, Bankguthaben oder Guthaben bei Kreditinstituten vom Umlaufvermögen abgezogen. Außerdem zieht man die kurzfristigen Verbindlichkeiten ab – darunter fallen zum Beispiel Verbindlichkeiten aus Lieferungen, externe Leistungen oder Steuerrückstellungen.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Für den Wirtschaftsausschuss können Auffälligkeiten im Nettoumsatzvermögen erste Anzeichen für eine Unternehmenskrise sein. Achten Sie daher bei Ihrer Jahresabschlussanalyse auf folgende Anzeichen:

Erhöht sich das Nettoumlaufvermögen? Steigen die Forderungen für kurzfristige Verbindlichkeiten im Vergleich zum Umsatz überproportional an? Gibt es Liquiditätsengpässe?

Seminare zum Thema:
Nettoumlaufvermögen
Wirtschaftsausschuss gründen
Wirtschaftsausschuss Teil I
Wirtschaftsausschuss Teil III
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