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Lexikon
Organisation des Wirtschaftsausschusses

Organisation des Wirtschaftsausschusses

Jörg Sticher
Stand:  14.8.2023
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Die Organisation des Wirtschaftsausschusses bezieht sich auf die Struktur und Arbeitsweise des Hilfsorgans des BR-Gremiums. Der Wirtschaftsausschuss ist für die Überwachung und Informationsgewinnung über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens zuständig. Die Organisation umfasst die Wahl eines Sprechers, die Festlegung von Sitzungen und die Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung, um wirtschaftsrelevante Informationen zu erhalten und Arbeitnehmerinteressen zu vertreten.

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Begriff

Die Organisation des Wirtschaftsausschusses betrifft die interne Aufstellung des Betriebsrats. Sie betrifft in erster Linie die Aufgabenverteilung innerhalb des Wirtschaftsausschusses, der dem Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat zuarbeiten soll.

Erläuterung

Gesetzlich geregelt ist die Sitzungshäufigkeit des Wirtschaftsausschusses. Dieser soll monatlich einmal zusammentreten. Ferner regelt das Gesetz, dass der Unternehmer oder sein Vertreter an der Wirtschaftsausschusssitzung teilzunehmen haben.

Die Rollenverteilung im Wirtschaftsausschuss ist wichtig. So sollte der Wirtschaftsausschuss beispielsweise einen Sprecher haben. Aufgaben könnten die Gestaltung der Tagesordnung und Einladung zur (vorbereitenden) Wirtschaftsausschusssitzung sein. Der Sprecher sollte die Leitung der Wirtschaftsausschusssitzung übernehmen. Zwar ist der Wirtschaftsausschuss kein Beschlussgremium, jedoch kann der Sprecher die „Vertretung“ des Wirtschaftsausschusses nach „außen“ zum Arbeitgeber wahrnehmen. Ferner kann er Anträge und Erklärungen, sowie die Informationen durch den Arbeitgeber entgegennehmen.

Bei der Organisation der Wirtschaftsausschussarbeit sollten die Art und Anzahl der Termine, also die Terminplanung des Wirtschaftsausschusses (inklusive der Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen), die regelmäßigen Tagesordnungspunkte, die Einladung und die Protokollführung geklärt werden.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Hat der Wirtschaftsausschuss einen Sprecher, beugt er vor, dass der Arbeitgeber behauptet er hätte angeblich keinen Ansprechpartner im Wirtschaftsausschuss. Für den Fall, dass der Wirtschaftsausschuss einen Sprecher benannt hat und dieser z.B. bei Urlaub oder Krankheit verhindert ist, sollte der Wirtschaftsausschuss einen stellvertretenden Sprecher wählen.

Ferner sollten die an der Wirtschaftsausschusssitzung teilnehmenden Mitglieder für die Wirtschaftsausschusssitzung eine Rollenverteilung vornehmen. Dies könnte dazu führen, dass jeder Teilnehmer sich besser auf die Wirtschaftsausschusssitzung konzentrieren kann und diese dadurch effizienter und besser wird. Wichtig ist dies, weil sich aus den Daten für den Wirtschaftsausschuss Handlungsoptionen für den Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat abgeleitet werden können.

Rechtsquelle

Rechtsnormen, die die Organisation des Wirtschaftsausschusses Regeln gibt es rudimentär in § 108 BetrVG. Daher sollte der Wirtschaftsausschuss Regeln aufstellen, nach denen er seine Arbeit organisiert.

Seminare zum Thema:
Organisation des Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftsausschuss Teil II
Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
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