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Personalkosten sind die Gesamtkosten, die ein Unternehmen für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter aufwendet. Diese Kosten umfassen nicht nur die Bruttoentgelte, sondern auch alle damit verbundenen Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge und möglichen zusätzlichen Leistungen wie Boni oder Prämien. Die Personalkosten sind ein bedeutender Bestandteil der betrieblichen Ausgaben und haben einen direkten Einfluss auf die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens.
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Der Begriff der Personalkosten gehört in den Themenbereich des internen Rechnungswesens einer Unternehmung.
Hier werden in der Kosten- und Leistungsrechnung die Personalkosten als Kostenart erfasst.
In der Gewinn- und Verlustrechnung des externen Rechnungswesens ermittelt ein Unternehmen seinen Jahresüberschuss als Differenz aus Erträgen und Aufwendungen. Im internen Rechnungswesen ermittelt das Unternehmen seinen Gewinn als Differenz aus Leistungen und Kosten.
Welche Kosten in der Kostenart „Personalkosten“ erfasst werden, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Hier können neben den Löhnen, Gehältern und den sozialen Leistungen auch Aus- und Weiterbildungskosten, Reisekosten, Kosten für Geschäftswagen usw. eingerechnet werden.
Personalaufwendungen werden oft mit dem Begriff der Personalkosten verwechselt. Die Personalaufwendungen umfassen nach § 275 HGB nur die Löhne und Gehälter sowie die gesetzlichen und freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens. Die Personalkosten können hingegen zusätzlich eine Vielzahl von anderen Kosten enthalten.
In Diskussionen und Verhandlungen müssen die Begriffe deshalb klar voneinander abgegrenzt werden.
Achtung: Auch die Bezüge des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung können in den Personalkosten enthalten sein. Die Gesamtsumme der Bezüge wird im Anhang aufgeführt und sollte bei der Berechnung von mitarbeiterspezifischen Kennzahlen berücksichtigt werden.
Die Personalkosten sind ein Begriff aus dem internen Rechnungswesen. Der Aufbau der Position ist in keinem Gesetz beschrieben.
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