Lexikon
Personalkosten

Personalkosten

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  02:00 min

Kurz erklärt

Personalkosten sind die Gesamtkosten, die ein Unternehmen für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter aufwendet. Diese Kosten umfassen nicht nur die Bruttoentgelte, sondern auch alle damit verbundenen Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge und möglichen zusätzlichen Leistungen wie Boni oder Prämien. Die Personalkosten sind ein bedeutender Bestandteil der betrieblichen Ausgaben und haben einen direkten Einfluss auf die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Der Begriff der Personalkosten gehört in den Themenbereich des internen Rechnungswesens einer Unternehmung.

Hier werden in der Kosten- und Leistungsrechnung die Personalkosten als Kostenart erfasst.

Erläuterung

In der Gewinn- und Verlustrechnung des externen Rechnungswesens ermittelt ein Unternehmen seinen Jahresüberschuss als Differenz aus Erträgen und Aufwendungen. Im internen Rechnungswesen ermittelt das Unternehmen seinen Gewinn als Differenz aus Leistungen und Kosten.

Welche Kosten in der Kostenart „Personalkosten“ erfasst werden, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. Hier können neben den Löhnen, Gehältern und den sozialen Leistungen auch Aus- und Weiterbildungskosten, Reisekosten, Kosten für Geschäftswagen usw. eingerechnet werden.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Personalaufwendungen werden oft mit dem Begriff der Personalkosten verwechselt. Die Personalaufwendungen umfassen nach § 275 HGB nur die Löhne und Gehälter sowie die gesetzlichen und freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens. Die Personalkosten können hingegen zusätzlich eine Vielzahl von anderen Kosten enthalten.

In Diskussionen und Verhandlungen müssen die Begriffe deshalb klar voneinander abgegrenzt werden.

Achtung: Auch die Bezüge des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung können in den Personalkosten enthalten sein. Die Gesamtsumme der Bezüge wird im Anhang aufgeführt und sollte bei der Berechnung von mitarbeiterspezifischen Kennzahlen berücksichtigt werden.

Rechtsquelle

Die Personalkosten sind ein Begriff aus dem internen Rechnungswesen. Der Aufbau der Position ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Personalkosten
Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Wirtschaftsausschuss Teil II
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Betriebsrat, aufgepasst: Liquidität in der Krise

Während in § 106 BetrVG nur davon die Rede ist, dass der Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der „erforderlichen Unterlagen“ zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten unterrichtet werden muss, ist in § 108 Abs. 5 BetrVG deutlich geregelt: Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter ...
Mehr erfahren

Rechtzeitiges Wissen kann Jobs retten

Stellen Sie sich vor, Sie lesen als Betriebsrat in der Zeitung zum ersten Mal davon, dass Ihr Unternehmen an einen ausländischen Mitbewerber verkauft werden soll. Mit einem Wirtschaftsausschuss wäre das nicht passiert.
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.