Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Rückstellungen

Rückstellungen

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  22.8.2023
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Rückstellungen sind bilanzielle Passivposten, die Unternehmen bilden, um zukünftige Verpflichtungen oder Unsicherheiten abzudecken, bei denen der genaue Betrag oder Zeitpunkt der Erfüllung noch nicht feststeht. Sie dienen der Vorsorge für erwartete Ausgaben, wie beispielsweise Garantieleistungen, Rechtsstreitigkeiten oder Umweltauflagen, und tragen dazu bei, die finanzielle Stabilität und Transparenz eines Unternehmens in der Bilanz darzustellen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Der Begriff Rückstellungen gehört in den Themenbereich des Jahresabschlusses eines Unternehmens.

Rückstellungen sind hier Verpflichtungen des Unternehmens, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher entstanden sind aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts noch unbestimmt sind (§249 HGB).

In der Bilanz erfolgt der Ausweis unter

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen

Erläuterung

Das deutsche Recht zur Rechnungslegung (3. Buch des HGB) ist auf den Gläubigerschutz ausgerichtet. Ziel ist eine, zur Sicherheit der Gläubiger, konservative Darstellung des Vermögens, der Schulden und des Gewinns der Gesellschaft.

In diesem Sinne werden Aufwendungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr sicher entstanden sind, aber der Höhe nach noch unbekannt sind kalkuliert und gewinnmindernd in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt (Beispiel: Rückstellungen eines Versorgungsunternehmens für den Rückbau eines Kernkraftwerkes). Ebenso wird mit Aufwendungen verfahren, bei denen sich das Unternehmen nicht sicher ist, ob sie entstanden sind und in welcher Höhe sie entstanden sind (Beispiel: Garantierückstellung).

Es handelt sich also um Eventual-Verbindlichkeiten.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Werden Rückstellungen gebildet (Aufwand) sinkt der Jahresüberschuss. Werden Rückstellungen aufgelöst, weil der Grund für die Rückstellung entfallen ist, erhöht sich der Jahresüberschuss (Beispiel für beide Fälle: Rückstellung für fehlerhafte Produkte mit einer Garantielaufzeit von 2 Jahren). Da in vielen Fällen die subjektiven Einschätzungen der Unternehmensleitung die Basis zur Bildung, Auflösung und zur Höhe einer Rückstellung ist, kann an dieser Stelle bewusst Bilanzpolitik betrieben werden. Besondere Aufmerksamkeit ist folglich geboten, wenn erfolgsabhängige Entlohnungssysteme an Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung gekoppelt sind.

Achtung: Die Position „Sonstige Rückstellungen“ in der Bilanz ist ein Sammelposten für unterschiedlichste Rückstellungsanlässe. Der Anhang enthält meist eine Beschreibung und Aufgliederung der Position. Hier könnten interessante Posten zu finden sein, wie beispielsweise Rückstellungen für geplante Umstrukturierungen, Abfindungsprogramme oder Sozialpläne.

Rechtsquellen

Rückstellungen werden im § 249 HGB (Handelsgesetzbuch) beschrieben. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt laut § 266 HGB im Bereich des Fremdkapitals.

Seminare zum Thema:
Rückstellungen
Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Gut geschulte Betriebsräte – in der Krise wichtiger denn je

„Deutsche Bahn will 30.000 Stellen streichen“, „ZF plant Stellenabbau – 12.000 Jobs in Gefahr“, „Sitzzulieferer Recaro meldet Insolvenz an”: Immer neue Schlagzeilen erschüttern den Arbeitsmarkt. Was ist da los? Die Ursachen sind vielfältig. Umso wichtiger ist es für alle Arbeitnehmer, eine ...
Mehr erfahren

Der Wirtschaftsausschuss: Schnittstelle, Unterstützung, Frühwarnsystem

Ein Wirtschaftsausschuss macht Sinn: Hier geht es um nicht weniger als die Zukunft eines Unternehmens und die Sicherheit der Arbeitsplätze. Hilfsorgan für den Betriebsrat, Schnittstelle zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder Frühwarnsystem bei wirtschaftlichen Angelegenheiten – wie funk ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.