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Ein Sabbatical ist eine längere Auszeit oder berufliche Pause, die ein Arbeitnehmer von seiner regulären Arbeit nimmt, um sich persönlich weiterzuentwickeln, zu reisen, sich fortzubilden oder andere Interessen zu verfolgen. Während des Sabbaticals bleibt das Arbeitsverhältnis in der Regel bestehen, und es können spezielle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden, wie etwa eine unbezahlte Freistellung für einen bestimmten Zeitraum.
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Flexibles Arbeitszeitmodell, das Arbeitnehmern ein zeitweiliges Aussteigen aus dem Erwerbsleben unter Beibehaltung des Arbeitsentgelts ermöglicht.
Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, bezeichnet entweder ein Jahr der Teilzeitarbeit oder der Auszeit von der beruflichen Tätigkeit. Durch Lohnverzicht und/oder durch den Aufbau von Plusstunden, beispielsweise durch Überstunden innerhalb der gesetzlichen Grenzen (§ 3 ArbZG), können sich Arbeitnehmer einen Freizeitanspruch z. B. mit Hilfe eines Arbeitszeitkontos oder Wertguthabens (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) ansparen. Diesen Freizeitanspruch können Sie nach eigenen Wünschen (z. B. zur Erholung, Weiterbildung oder Reisen) verbrauchen. Das Arbeitsverhältnis ruht während der Auszeit von der beruflichen Tätigkeit. Die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden ausgesetzt, nicht jedoch die Nebenpflichten. Daher entfallen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht aber weiterhin. Der zeitweilige Ausstieg setzt eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Nach Beendigung des Sabbaticals gelten die vorherigen Arbeitsbedingungen.
Die Vereinbarung eines Sabbaticals gehört zu den individualrechtliche Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Betriebsvereinbarung abschließen, um Rahmenbedingungen für die Ansparung der Freizeit, die Sicherung des Arbeitsplatzes und Regelungen für Krankheitsfälle der betroffenen Arbeitnehmer während des Sabbaticals zu treffen.
Keine einschlägigen Rechtsquellen
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