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Der Umsatz entsteht buchhalterisch durch die Rechnungsstellung des Unternehmens, d.h. wird eine Rechnung an einen Kunden gestellt, wird der Betrag als Umsatz verbucht. Umgangssprachlich könnte man also auch von „Einnahmen“ sprechen.
Der Umsatz darf nur sogenannte operative „Einnahmen“ enthalten, d.h. wenn bspw. ein Unternehmen das Kartonagen herstellt, eine Produktionsmaschine verkauft, gehört das nicht zum Umsatz, da es nicht zum operativen Geschäft zählt – das unterscheidet den Umsatz von sonstigen oder außerordentlichen Erträgen.
Der Umsatz ist für den Wirtschaftsausschuss eine sehr wichtige Größe, da aus ihm alle Aufwendungen/Kosten gedeckt werden müssen. Bricht der Umsatz ein und es gelingt in angemessener Zeit nicht ihn wieder zu steigern, wird das Unternehmen Kosteneinsparungsmaßnahmen ergreifen müssen, das kann leider auch schnell das Personal betreffen. Von derartigen Maßnahmen sollte der Betriebsrat, durch die laufende Fachberatung des Wirtschaftsausschusses nicht überrascht werden. Deshalb sollte der Umsatz auch immer durch den Wirtschaftsausschuss beobachtet werden. Idealerweise kennt der Wirtschaftsausschuss auch die Gründe für die Umsatzentwicklung.
Im § 275 HGB (Handelsgesetzbuch) ist die Position des Umsatzes im Jahresabschluss definiert. Sie grenzt den Umsatz von anderen Größen ab.
Der Umsatz sollte vom Wirtschaftsausschuss nie isoliert betrachtet werden. Auch bei steigendem Umsatz kann eine eher negative Unternehmensentwicklung stattfinden, nämlich immer dann, wenn die Aufwendungen/Kosten proportional stärker als der Umsatz steigen. Deshalb immer parallel zum Umsatz das Ergebnis betrachten, am einfachsten ist das mit der Kennzahl „Umsatzrentabilität“ umzusetzen.