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Wirtschaftsausschusssitzungen sind regelmäßige Treffen des Wirtschaftsausschusses, einem Gremium innerhalb des Betriebsrats. Der Wirtschaftsausschuss ist für die Überwachung und Informationsgewinnung über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens zuständig. In diesen Sitzungen werden wirtschaftliche Themen wie Geschäftszahlen, Finanzentwicklungen und Unternehmensstrategien besprochen, um die Arbeitnehmervertreter über relevante Aspekte zu informieren und die Interessen der Arbeitnehmer in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu vertreten.
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Der Wirtschaftsausschuss soll monatlich einmal zusammentreten. An den Wirtschaftsausschusssitzungen hat der Unternehmer oder sein Vertreter teilzunehmen. Er kann sachkundige Arbeitnehmer des Unternehmens hinzuziehen. Die Wirtschaftsausschussmitglieder sind berechtigt, in die vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Wirtschaftsausschuss hat über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten. Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrates zu erläutern.
Die Sitzung ist das wichtigste Instrument für den Wirtschaftsausschuss. Hier werden die wirtschaftlichen Themen in einer zwanglosen Atmosphäre durch den Unternehmer erläutert und diskutiert. Die Einflussnahme auf die Willensbildung des Unternehmers hängt sehr stark vom Sitzungserfolg ab.
Der Wirtschaftsausschuss kann zur Vor- und Nachbereitung der Sitzung mit dem Unternehmer auch ohne diesen zu einer Sitzung zusammentreten. Je nach Bedarf kann von einer monatlichen Sitzung abgewichen werden, wenn nicht genügend Beratungsgegenstände anstehen oder wegen dringender wirtschaftlicher Entscheidungen zwischenzeitlich eine zusätzliche Sitzung erforderlich ist.
Der Unternehmer kann sich vertreten lassen, vorausgesetzt die Vertretung kann die Unterrichtungsaufgaben wahrnehmen. Die Entsendung eines Bevollmächtigten reicht jedoch nicht aus.
§ 108 Abs. 1 und 2 BetrVG
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