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Wirtschaftsausschusssitzungen

Begriff

Der Wirtschaftsausschuss soll monatlich einmal zusammentreten. An den Wirtschaftsausschusssitzungen hat der Unternehmer oder sein Vertreter teilzunehmen. Er kann sachkundige Arbeitnehmer des Unternehmens hinzuziehen. Die Wirtschaftsausschussmitglieder sind berechtigt, in die vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Wirtschaftsausschuss hat über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten. Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrates zu erläutern.

Erläuterungen

Die Sitzung ist das wichtigste Instrument für den Wirtschaftsausschuss. Hier werden die wirtschaftlichen Themen in einer zwanglosen Atmosphäre durch den Unternehmer erläutert und diskutiert. Die Einflussnahme auf die Willensbildung des Unternehmers hängt sehr stark vom Sitzungserfolg ab.

Der Wirtschaftsausschuss kann zur Vor- und Nachbereitung der Sitzung mit dem Unternehmer auch ohne diesen zu einer Sitzung zusammentreten. Je nach Bedarf kann von einer monatlichen Sitzung abgewichen werden, wenn nicht genügend Beratungsgegenstände anstehen oder wegen dringender wirtschaftlicher Entscheidungen zwischenzeitlich eine zusätzliche Sitzung erforderlich ist.

Der Unternehmer kann sich vertreten lassen, vorausgesetzt die Vertretung kann die Unterrichtungsaufgaben wahrnehmen. Die Entsendung eines Bevollmächtigten reicht jedoch nicht aus.

Rechtsquellen

§ 108 Abs. 1 und 2 BetrVG

Tipp für den Wirtschaftsausschuss
  • der Wirtschaftsausschuss sollte eine Jahresplanung bzgl. der Sitzungstermine erstellen
  • die Tagesordnungspunkte sollten dem Unternehmer rechtzeitig mitgeteilt werden
  • Fragen und Aufgaben sollten auf einzelne Mitglieder verteilt werden
  • die Sitzungsleitung und -gestaltung sollte durch den Wirtschaftsausschuss erfolgen
  • notwendige Unterlagen sollten vor der Sitzung angefordert werden
  • vorab sollte eine Sitzungsstrategie ausgearbeitet werden
  • man sollte die Tagesordnung auf wesentliche Punkte reduzieren
  • die Schwerbehindertenvertretung muss immer eingeladen werden
  • der Wirtschaftsausschuss sollte immer geschlossen als Team auftreten
  • es sollten nur Tagesordnungspunkte besprochen werden
  • evtl. runder Tisch ohne feste Sitzordnung
  • unverzügliche Unterrichtung des Betriebsrates durch den gesamten Wirtschaftsausschuss  unter Vorlage des Sitzungsprotokolls
  • der Unternehmer sollte in seinen Erläuterungen immer auch die Auswirkungen auf die Personalplanung darstellen
  • ohne die Genehmigung des Unternehmers darf sich der Wirtschaftsausschuss  keine Kopien der Unterlagen erstellen
  • eine reine Beamer- bzw. Folienpräsentation ist nicht ausreichend
Ralf Steffenhagen

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