Lexikon
Working Capital

Working Capital

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  02:30 min

Kurz erklärt

Working Capital, auch als Betriebskapital oder Nettoumlaufvermögen bezeichnet, ist der Unterschied zwischen den kurzfristigen Vermögenswerten (wie Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und den kurzfristigen Verbindlichkeiten (wie Lieferantenverbindlichkeiten und kurzfristige Schulden) eines Unternehmens. Es repräsentiert die finanziellen Mittel, die ein Unternehmen zur Finanzierung seiner laufenden operativen Geschäftstätigkeiten benötigt. Ein positives Working Capital zeigt an, dass das Unternehmen genügend kurzfristige Mittel zur Verfügung hat, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die KennzahlWorking Capital gibt an, mit wie viel Umlaufvermögen ein Unternehmen, frei von kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen, arbeiten kann.

Formel:

Working Capital (€) = Umlaufvermögen - kurzfristige Verbindlichkeiten

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Über alle Branchen hinweg ist die Working Capital sehr unterschiedlich. Daher lohnt sich zum einen immer der Vergleich mit einem vergleichbaren Konkurrenzunternehmen. Zum anderen ist die Entwicklung im eigenen Unternehmen im Zeitablauf entscheidend. Wird das Working Capital negativ, kann das Unternehmen seinen kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht nachkommen, selbst wenn es sein gesamtes Umlaufvermögen liquidiert. Damit besteht die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz. Das Unternehmen muss neue Finanzierungsquellen finden z.B. über Eigenkapitalerhöhung, Fremdkapitalaufnahme oder durch den Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Anlagevermögen.

Achtung:

Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Über alle Branchen hinweg ist die Working Capital sehr unterschiedlich. Daher lohnt sich zum einen immer der Vergleich mit einem vergleichbaren Konkurrenzunternehmen. Zum anderen ist die Entwicklung im eigenen Unternehmen im Zeitablauf entscheidend. Wird das Working Capital negativ, kann das Unternehmen seinen kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht nachkommen, selbst wenn es sein gesamtes Umlaufvermögen liquidiert. Damit besteht die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit und damit Insolvenz. Das Unternehmen muss neue Finanzierungsquellen finden z.B. über Eigenkapitalerhöhung, Fremdkapitalaufnahme oder durch den Verkauf von nicht betriebsnotwendigem Anlagevermögen. Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Seminare zum Thema:
Working Capital
Controlling und Unternehmensplanung
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Gut organisiert im Wirtschaftsausschuss
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Betriebsräte brauchen einen Wirtschaftsausschuss!

Ihr Arbeitsplatz und die Zukunft Ihres Unternehmens hängen unmittelbar von der wirtschaftlichen Lage ab. Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass der Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten richtig mitreden kann. Doch: Dazu brauchen Sie unbedingt die Hilfe des Wirtschaftsausschusse ...
Mehr erfahren

Auch Unternehmensberater müssen sich vorstellen - § 106 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG

Wenn einem plötzlich fremde Personen auf den Gängen begegnen und bei der Arbeit über die Schulter schauen, kann es daran liegen, dass man unter Verfolgungswahn leidet, oder aber dass Unternehmensberater im Hause sind. Im zweiten Fall ist die Lage also noch nicht hoffnungslos. Zumindest dan ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.