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Stand:  11.12.2023

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Was die Einheitliche Ansprechstelle der Bundesagentur für Arbeit (Einheitliche Ansprechstellen) für den „etablierten Betrieb“ ist, sind Inklupreneure für Start-up-Unternehmen. Sie unterstützen diese beim Aufbau einer inklusiven Arbeitskultur mit dem Ziel, mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Inklupreneur setzt sich aus den Begriffen „Inklusion“ und „Entrepreneurship“ (Unternehmertum) zusammen.

Das Inklupreneur-Programm wird aktuell in Bremen und Berlin unter anderem aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert und ist dort für die teilnehmenden Unternehmen kostenlos. Weitere Regionen sind in Vorbereitung. Bis es so weit ist, können sich die Firmen auf eigene Kosten beraten lassen. Das Angebot ist umfassend und reicht von einer gemeinsam erarbeiteten Inklusionsstrategie über Coaching für einen inklusiven Recruiting-Prozess, Sensibilisierungstrainings für die Mitarbeiterschaft und einen Bewerber/-innen-Pool bis zu Mentor/-innen, die selbst mit einer Behinderung leben und arbeiten. Das Angebot wurde für Start-Ups entwickelt, inzwischen haben aber auch erste etablierte Unternehmen teilgenommen.  
Mit seiner umfangreichen Rundum-Betreuung ergänzt das Programm das Angebot der Einheitlichen Ansprechstellen, mit denen kooperiert wird. 

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Gleich um zwei Dauerbrenner geht es in dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Zum einen: Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen Anspruch darauf, dass ihr für die SBV-Arbeit ein eigener Raum zur Verfügung gestellt wird. Auch der Umstand, dass dies in der Vergangenheit anders gehandhabt wurde, führt zu keiner anderen Bewertung.  Außerdem entschied das Gericht zur Doppelfunktion „Personalrat und Vertrauensperson“. Dies löst keinen Vertretungsfall der SBV bei der Teilnahme an Personalratssitzungen aus. Eine Interessenskollision ist nicht erkennbar.