Lexikon
Krankenrückkehrgespräch 

Krankenrückkehrgespräch 

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Krankenrückkehrgespräche sollen dazu beitragen, mögliche betriebliche Ursachen von Erkrankungen zu erkennen und so dazu beitragen, Fehlzeiten zukünftig zu reduzieren. Sie werden meist in standardisierter Form zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern geführt, die nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Auch mit schwerbehinderten Arbeitnehmern können derartige Gespräche geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Personenkreis einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld den persönlichen Einschränkungen entsprechend angepasst wird. Dies gilt, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig und unzumutbar für den Arbeitgeber ist (§ 164 Abs.4 SGB IX). 

Wichtig: Von einem Krankenrückkehrgespräch ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu unterscheiden. (gs) 

Seminare zum Thema:
Krankenrückkehrgespräch 
Die Überlastungsanzeige: Wenn Grenzen erreicht sind
Positive Psychologie erleben und weitergeben
Praxistage BEM-Experten – mit Fokus auf Resilienz
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Präsentismus und Absentismus in Unternehmen wirkungsvoll reduzieren

Die einen melden sich mit leichten Halsschmerzen krank, die anderen schleppen sich mit Grippesymptomen an ihren Arbeitsplatz. Welche Kollegen sind mit ihrem Verhalten von Präsentismus betroffen? Und welche Bedeutung hat in diesem Kontext der Begriff Absentismus? Fakt ist, dass beide Fälle ...
Mehr erfahren

„Wir kennen die Sorgen, Nöte und Existenzängste bei langer Krankheit“

Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, Kommunikationsfähigkeit und ganz viel Empathie. Laut Margit Möring sind das die drei wichtigsten Eigenschaften für Akteure, die am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beteiligt sind. Die Betriebsrätin ist in ihrem Unternehmen seit dem Aushand ...
Mehr erfahren
Ein Autofahrer verursacht einen Unfall. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, wegen Übermüdung nicht in der Lage gewesen zu sein, sicher zu fahren und entzieht ihm die Fahrerlaubnis. Das Problem: die braucht er für seinen Job.