Lexikon
Krankenrückkehrgespräch 

Krankenrückkehrgespräch 

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Krankenrückkehrgespräche sollen dazu beitragen, mögliche betriebliche Ursachen von Erkrankungen zu erkennen und so dazu beitragen, Fehlzeiten zukünftig zu reduzieren. Sie werden meist in standardisierter Form zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern geführt, die nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Auch mit schwerbehinderten Arbeitnehmern können derartige Gespräche geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Personenkreis einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld den persönlichen Einschränkungen entsprechend angepasst wird. Dies gilt, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig und unzumutbar für den Arbeitgeber ist (§ 164 Abs.4 SGB IX). 

Wichtig: Von einem Krankenrückkehrgespräch ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu unterscheiden. (gs) 

Seminare zum Thema:
Krankenrückkehrgespräch 
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil III
Die Betriebskantine
Betrieblicher Umweltschutz und Energiemanagement
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Hitzeschutz: Das sollten Sie als Betriebsrat wissen

Jeder freut sich auf Sonnenschein und schönes Wetter. Doch was tun als Betriebsrat, wenn die Hitze für die Kollegen im Betrieb zu einer echten Last wird? Schlimmer noch: Wenn Mitarbeiter durch die extremen Temperaturen krank werden? Erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie den nächsten Hitz ...
Mehr erfahren

„Wir kennen die Sorgen, Nöte und Existenzängste bei langer Krankheit“

Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, Kommunikationsfähigkeit und ganz viel Empathie. Laut Margit Möring sind das die drei wichtigsten Eigenschaften für Akteure, die am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) beteiligt sind. Die Betriebsrätin ist in ihrem Unternehmen seit dem Aushand ...
Mehr erfahren
Wer flexibel arbeitet, wähnt sich oft im Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts grenzt den Versicherungsschutz bei Wegen zur Nahrungsaufnahme im Homeoffice oder an anderen mobilen Arbeitsorten ein. Besonders bei kürzeren Arbeitstagen greift der gesetzliche Schutz seltener als gedacht.