Lexikon
Krankenrückkehrgespräch 

Krankenrückkehrgespräch 

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Krankenrückkehrgespräche sollen dazu beitragen, mögliche betriebliche Ursachen von Erkrankungen zu erkennen und so dazu beitragen, Fehlzeiten zukünftig zu reduzieren. Sie werden meist in standardisierter Form zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern geführt, die nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Auch mit schwerbehinderten Arbeitnehmern können derartige Gespräche geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Personenkreis einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld den persönlichen Einschränkungen entsprechend angepasst wird. Dies gilt, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig und unzumutbar für den Arbeitgeber ist (§ 164 Abs.4 SGB IX). 

Wichtig: Von einem Krankenrückkehrgespräch ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu unterscheiden. (gs) 

Seminare zum Thema:
Krankenrückkehrgespräch 
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil IV
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil III
Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil III
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Gesunder Rücken im Berufsalltag: Tipps und Tricks für mehr Wohlbefinden

„Ich habe Rücken!“ hört man immer wieder von Arbeitnehmern. Egal welche Branche – es trifft Mann, Frau, Jung und Alt: Rückenleiden stehen auf der Skala der Arbeitsunfähigkeitstage an erster Stelle. Ein Grund mehr, um zu handeln! Was muss der Arbeitgeber anbieten, damit Mitarbeiter fit blei ...
Mehr erfahren

BEM-Maßnahmen zur Wiedereingliederung

Fast die Hälfte aller Arbeitsfehltage fallen auf Langzeiterkrankungen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen, so die Zahlen der Krankenkassen. Oft ist die Angst der Betroffenen groß, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag nicht zu schaffen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BE ...
Mehr erfahren
Wo beginnt und wo endet der versicherte Weg zur Arbeit im Home-Office innerhalb des eigenen Hauses? Und ist das Mitführen eines Handys auf diesem Weg eine „unternehmensdienliche Handlungstendenz“, die den Versicherungsschutz begründet? Mit solchen Spitzfindigkeiten befasste sich jüngst das Sozialgericht in Hamburg.