Lexikon
Krankenrückkehrgespräch 

Krankenrückkehrgespräch 

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Krankenrückkehrgespräche sollen dazu beitragen, mögliche betriebliche Ursachen von Erkrankungen zu erkennen und so dazu beitragen, Fehlzeiten zukünftig zu reduzieren. Sie werden meist in standardisierter Form zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern geführt, die nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Auch mit schwerbehinderten Arbeitnehmern können derartige Gespräche geführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass dieser Personenkreis einen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld den persönlichen Einschränkungen entsprechend angepasst wird. Dies gilt, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig und unzumutbar für den Arbeitgeber ist (§ 164 Abs.4 SGB IX). 

Wichtig: Von einem Krankenrückkehrgespräch ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu unterscheiden. (gs) 

Seminare zum Thema:
Krankenrückkehrgespräch 
Betriebliche Suchtprävention Teil III
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Kinderkrankengeld an bis zu 130 Arbeitstagen

30 Tage für jedes Elternteil, 60 Tage für Alleinerziehende – und das alles pro Kind. Die Rede ist von den Arbeitstagen pro Jahr, an denen Eltern Kinderkrankengeld beziehen können. Die Bundesregierung hat die im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie ausgedehnte Regelung für 2023 erneut ver ...
Mehr erfahren

„BEM spart den Unternehmen bares Geld“

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird bald 20 Jahre alt – seit 2004 ist es per Gesetz Pflicht für Arbeitgeber! Und dennoch gibt es Unternehmen, in denen das BEM noch immer keine große Rolle spielt. Unter anderem, „weil es vom Gesetzgeber nicht konsequent bestraft wird“, wie ...
Mehr erfahren
Wo beginnt und wo endet der versicherte Weg zur Arbeit im Home-Office innerhalb des eigenen Hauses? Und ist das Mitführen eines Handys auf diesem Weg eine „unternehmensdienliche Handlungstendenz“, die den Versicherungsschutz begründet? Mit solchen Spitzfindigkeiten befasste sich jüngst das Sozialgericht in Hamburg.