Lexikon
Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Gemeint ist damit ein Verfahren zur möglichst frühzeitigen Beendigung von längerfristiger Arbeitsunfähigkeit und zur Sicherung des Arbeitsplatzes.

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, so muss der Arbeitgeber nach Zustimmung des Betroffenen klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Diese Verpflichtung besteht bei allen, auch nicht-behinderten Beschäftigten. Hierbei hat der Arbeitgeber den Betriebs- / Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung (bei Schwerbehinderten oder Gleichgestellten) sowie soweit erforderlich den Betriebsarzt einzubeziehen.

Kommen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit Leistungen zur Teilhabe in Betracht, ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, die örtlichen gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger bzw. für begleitende Hilfen im Arbeitsleben für Schwerbehinderte und Gleichgestellte das Integrationsamt hinzuzuziehen.

So stellt das betriebliche Eingliederungsmanagement eine Teamaufgabe dar, bei der es darum geht, jeweils für den Einzelfall passende Lösungen zu finden, um den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. einen neuen leidensgerechten Arbeitsplatz zu schaffen.

Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Durchführung des BEM nicht nach, so kann dies Auswirkungen auf die Wirksamkeit einer ausgesprochenen krankheitsbedingten Kündigung haben.

Seminare zum Thema:
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zusammenarbeit der Generationen
Gesundheitstage
KI, Digitalisierung, Arbeitsschutz - Gesunde Arbeit mitgestalten
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitsplatz gefährdet?

Das Präventionsverfahren führt bisher ein Schattendasein. Vielmehr hat sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als zielführendes Instrument zur Behebung längerer krankheitsbedingter Ausfälle etabliert. Gleichwohl stellt dieses eine bloße Reaktion auf eine seit mehr als sechs W ...
Mehr erfahren

Gesunde Mitarbeiter, zufriedene Betriebsräte: BGM im erfolgreichen Unternehmen

Bessere Gesundheit, mehr Lebensqualität, zufriedene Mitarbeiter und ein tolles Betriebsklima - das und noch viel mehr erreicht ein professionelles Betriebliches Gesundheitsmanagement. Dazu verbessert sich der unternehmerische Erfolg – ein gutes Argument für Sie als Betriebsrat.
Mehr erfahren
Ein Autofahrer verursacht einen Unfall. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, wegen Übermüdung nicht in der Lage gewesen zu sein, sicher zu fahren und entzieht ihm die Fahrerlaubnis. Das Problem: die braucht er für seinen Job.