Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Teilhabeverfahrensbericht

Teilhabeverfahrensbericht

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Wie viele Anträge auf Rehamaßnahmen werden jährlich gestellt? Wie lange dauert es, bis über einen Antrag entschieden wird und wie viele Widersprüche werden von Betroffenen jährlich gegen abgelehnte Maßnahmen eingelegt? 

Bis 2018 konnten diese Fragen nicht beantwortet werden, die Vorgehensweisen der unterschiedlichen Rehabilitationsträger wurden weder nach einheitlichen Vorgaben erhoben noch waren deren Arbeitsweisen untereinander vergleichbar. 

Somit konnte nicht überprüft werden, ob und inwieweit die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention in Bezug auf die Kooperation und Koordination der Rehabilitationsträger zwischenzeitlich umgesetzt werden. Der Gesetzgeber nahm deshalb 2018 den § 41 in das SGB IX auf. Danach müssen die Rehabilitationsträger nun jährlich Auskunft erteilen, u. a. über

► die Anzahl der gestellten Leistungen 
► die Weiterleitung von Anträgen wegen Unzuständigkeit
► Fristüberschreitungen bei der Antragsbearbeitung
► Erstattungen, Widersprüche und Klagen
Diese Ergebnisse fließen dann im sog. Teilhabeverfahrensbericht ein, der jährlich veröffentlicht wird. Ziel des Berichts ist es, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen. 

Seminare zum Thema:
Teilhabeverfahrensbericht
Berufsausbildung behinderter Menschen
Wichtige Personalentscheidungen schwerbehinderter Kollegen
SBV-Schreiben rechtssicher und stichhaltig formulieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Schulungsanspruch der SBV

Die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung erfordert eine Menge fachliches Wissen, um behinderte Kolleginnen und Kollegen gut zu beraten und mit Arbeitgeber und Betriebsrat auf Augenhöhe zu sprechen. Deshalb hat die SBV einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Leider wird dieser immer noch ...
Mehr erfahren

Herzlichen Glückwunsch - 100 Jahre SBV!

Herzlichen Glückwunsch, Schwerbehindertenvertreter: Ihr feiert 100. Geburtstag! Am 06.04.1920 wurde die Funktion eines Vertrauensmannes erstmals gesetzlich eingeführt. Der Grundstein für unsere heutige Schwerbehindertenvertretung (SBV) war gelegt.
Mehr erfahren
Darf ein Schwerbehindertenvertreter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von erkrankten schwerbehinderten Arbeitnehmern per E-Mail weiterleiten? Darüber hatte das Landesarbeitsgericht München zu entscheiden.