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News Arbeitssicherheit Deutschland niest und schnupft!

Deutschland niest und schnupft!

Die Heuschnupfen-Saison stresst viele Arbeitnehmer – was tun als Betriebsrat?

Die Pollensaison ist in vollem Gang! Frühblüher wie Hasel und Erle sind schon seit Wochen unterwegs und verteilen ihre Pollen großzügig. Doch auch Birken, Kiefern, Pappeln oder Ulmen mischen kräftig mit. Für viele bedeutet das tränende Augen, eine ständig laufende Nase und fieser Juckreiz. Heuschnupfen ist nicht nur lästig, sondern kann die Arbeit richtig anstrengend machen. Was bedeutet das für den Job? Und wie können Sie als Betriebsrat den Betroffenen helfen?

Stand:  31.3.2025
Lesezeit:  02:45 min
Heuschnupfen im Job | © AdobeStock | Ingo Bartussek

Heuschnupfen – kein harmloses Niesen

Kaum ist die Erkältungswelle abgeklungen, schniefen viele Menschen weiter – diesmal wegen Heuschnupfen. Laut der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) leiden rund 15,6 Prozent der Erwachsenen in Deutschland daran. Besonders tückisch: Heuschnupfen betrifft vor allem die Atemwege, kann aber auch Asthma auslösen, das zu Atemnot führt. Seit den 1970er-Jahren haben allergische Erkrankungen in westlichen Ländern drastisch zugenommen – und die Zahlen bleiben hoch. Laut der Gesundheitskasse AOK entwickelt jede fünfte Person ein allergisches Asthma.

Pollen von Gräsern und Kräutern fliegen bis in den späten Herbst hinein, während Bäume immer früher blühen.

Die Pollensaison wird immer länger

Früher hieß es: Frühjahr und Sommer sind Heuschnupfenzeit. Heute scheint das Jahr für Allergiker kaum noch eine Verschnaufpause zu bieten. Pollen von Gräsern und Kräutern fliegen bis in den späten Herbst hinein, während Bäume immer früher blühen. Mildere Winter und längere Sommer verlängern die Blütezeiten – und damit auch die Leidenszeit für Allergiker. Das betrifft nicht nur das Privatleben, sondern auch den Berufsalltag.

Ein fiktives Beispiel aus der Praxis

Betrachten wir doch mal den fiktiven Arbeitsplatz von Martin Meyer. Frische und kühle Frühlingsluft strömt über das offene Fenster in sein Büro. Die gelben Blütenstände der alten Hängebirke vor dem Bürogebäude verschönern seine Aussicht – wäre da nicht die Tatsache, dass der 32-jährige Sachbearbeiter unter einer heftigen Pollenallergie leidet. Die geschwollenen Augen tränen, die Nase ist vom vielen Putzen wund. Martin schleppt sich durch seine Aufgaben. Die Konzentration lässt immer wieder nach, gefühlt krabbeln Ameisen durch sein Gehirn. Sein Stress steigt, denn am Ende des Arbeitstages will er seine Aufgaben genauso erledigt haben wie seine gesunden Kollegen. Auch wenn er den Gedanken als Naturliebhaber immer wieder verdrängt: Heute reicht´s ihm! Er schreibt an den Betriebsrat: Die Birke muss weg!

Der Verwaltungsgerichthof in München hat z.B. 2012 festgestellt:  Eine Allergie gegen Bäume rechtfertigt nicht, dass diese gefällt werden müssen.

Beseitigung eines allergieauslösenden Baumes, geht das?

Der Verwaltungsgerichthof in München hat z.B. 2012 festgestellt:  Eine Allergie gegen Bäume rechtfertigt nicht, dass diese gefällt werden müssen. Bei einem Fällantrag eines nach einer Baumschutzverordnung geschützten Baumes kommt es ausschließlich auf bodenbezogene Belange an. Personenbezogene Belange, wie z.B. eine Allergie des Anwohners, führen dagegen nicht zur Fällgenehmigung. (25.04.2012, Az.: 14 B 10.1750)

Schlechte Karten für den Wunsch vom Kollegen Meyer. Doch Sie als Betriebsrat können helfen. Prüfen Sie nach einer Büro- oder Betriebsbegehung, ob spezielle Maßnahmen die Symptome des geplagten Kollegen lindern können. Ziehen Sie dabei am besten gleich den Betriebsarzt mit hinzu.

Die Beantwortung dieser Fragen könnte Martin Meyer helfen:

  • Wo befinden sich die Lüftungsausgänge? Leiten sie Pollen direkt ins Büro?
  • Ist der Filter der Klimaanlage noch in Ordnung, oder sollte er gewechselt werden?
  • Kann ein spezielles Luftfiltergerät helfen?
  • Wäre ein Bürowechsel eine Lösung?
  • Gibt es Kreuzallergien, die die Symptome verstärken?
  • Ist Homeoffice eine Option, wenn es dort weniger Beschwerden gibt?
  • Wären flexible Arbeitszeiten sinnvoll, um den stärksten Pollenflug zu meiden?
  • Wie oft wird das Büro gesaugt oder gewischt?

Fakt ist: Nicht alle Allergiker sind an jedem Tag immer voll leistungsfähig.

Krankschreibung als Ausweg?

Fakt ist: Nicht alle Allergiker sind an jedem Tag immer voll leistungsfähig. Wichtig: Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, das hängt von den individuellen Symptomen ab und muss von einem Arzt festgestellt werden. 

Was tun, wenn der Arbeitgeber diese Arbeitsunfähigkeit anzweifelt? 

In einer Erklärung des gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heißt es sinngemäß, dass eine Arbeitsunfähigkeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Tätigkeiten im Job nicht mehr ausüben kann.  Oder nur unter der Gefahr ausüben kann, dass sich seine Krankheit womöglich verschlimmert. Der Arbeitnehmer gilt auch als arbeitsunfähig, wenn ihm die Tätigkeit gesundheitlich so schadet, dass er davon arbeitsunfähig wird. Bei dieser Definition wird schnell klar: Mit zugeschwollenen Augen an der Bandsäge oder Druckerpresse? Das geht gar nicht! 

Zweifelt der Arbeitgeber das Attest des Arztes an, dann muss durch vorgebrachte Zweifel dieses Attest erschüttert werden. Das heißt: Der Arbeitgeber muss tatsächliche Umstände darlegen bzw. beweisen, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben.

„Ach, das bisschen Niesen!“ Heuschnupfen kann richtig belastend sein.

Vorurteile und Lösungen

Allergiker hören oft Sprüche wie: „Ach, das bisschen Niesen!“ Doch Heuschnupfen kann richtig belastend sein. Daher hilft es, mit der Führungskraft Lösungen zu besprechen – etwa eine angepasste Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitszeiten. Falls der Chef kein offenes Ohr hat, sollte der Betriebsrat als Vermittler einspringen.

Digitale Hilfe: Pollen-Apps

Wer sich besser auf den Pollenflug einstellen will, kann z.B. in der Hauptstadt auf smarte Unterstützung setzen. Die Berliner Charité bietet mit der App Pollenius aktuelle Pollenflug-Daten. Eine Pollenfalle fängt die Partikel ein, eine KI analysiert sie, und innerhalb von drei Stunden sind die Daten in der App abrufbar. Nutzer können zudem ein Allergietagebuch führen, in das sie Symptome, eingenommene Medikamente und die im Freien verbrachte Zeit eintragen. Die KI wertet diese Daten aus und erkennt mit Hilfe von maschinellem Lernen mögliche allergische Reaktionsmuster. Das Ziel der Forschenden: bessere Vorhersagen und individuellere Empfehlungen. Hoffentlich ergeben sich hieraus bald Hilfen für alle Allergiker!

Fazit: Unterstützung statt Augen zu und durch!

Betriebsräte können viel tun, um Allergiker im Job zu entlasten. Im Fall Martin Meyer haben ein Bürotausch zur anderen Seite des Firmengebäudes sowie ein Luftfilter schon eine Linderung gebracht. Und das Beste: Der Kollege, der getauscht hat, war sehr glücklich über das neue Büro mit bester Aussicht auf die Hängebirke! (sw)

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