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Die Aufgaben eines Betriebsratsvorsitzenden sind umfangreich und reichen von Koordinations- und Verwaltungsaufgaben bis zu repräsentativen Aufgaben bei Betriebsratssitzungen oder Betriebsversammlungen. Das Schaubild gibt einen Überblick über die gesetzlich normierten Funktionen des Betriebsratsvorsitzenden.
© jeremias münch - Fotolia.com
Führung der laufenden Geschäfte (§ 27 Abs. 3 BetrVG)
Vertretung des Betriebsrat (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG)
Entgegennahme von Erklärungen (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)
Einberufung der Sitzungen (§ 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG)
Der Betriebsratsvorsitzende (im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter) hat eine Reihe von Aufgaben persönlich wahrzunehmen. Sie sind in den §§ 26, 27, 29, 34 und 42 BetrVGzu finden.
Der Betriebsratsvorsitzende sorgt dafür, dass alle Probleme und Themen vom Betriebsrat und seinen Ausschüssen behandelt werden. Er nimmt Mitteilungen des Arbeitgebers entgegen und setzt diese Informationen und Anträge auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung. Bei ihm laufen alle Informationen zusammen (Protokolle von Ausschüssen, Gesprächs- und Aktennotizen, Briefe usw.). Er sorgt dafür, dass diese Informationen an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Er überwacht die Erledigung der im Betriebsrat und den Ausschüssen anfallenden Aufgaben.
Der Betriebsratsvorsitzende organisiert die Geschäftsabläufe im Betriebsratsbüro. Insbesondere erledigt er den gesamten Schriftverkehr des Betriebsrats bzw. sorgt für dessen Erledigung. Eingehende Post wird von ihm entgegengenommen und verteilt. Er ist dafür verantwortlich, dass alle schriftlichen Unterlagen übersichtlich abgeheftet werden und jedes Betriebsratsmitglied jederzeit Zugang zu den Unterlagen hat.
Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat in der Öffentlichkeit und bei besonderen Anlässen (Jubilarehrungen, Geburtstagsfeiern, Besuche im Betrieb, Beerdigungen von Mitarbeitern usw.).
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende?
Gute Führung als Betriebsratsvorsitzender
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