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Sie als Betriebsrat sind die von der Belegschaft des Betriebs gewählte Interessenvertretung. Ihre Aufgabe ist es nun, die Interessen der Kollegen vor dem Arbeitgeber zu vertreten und dabei Ihre Mitbestimmungsrechte einzusetzen. Diese sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Eine große Aufgabe, die Sie als Betriebsrat ohne Weiterbildung und Wissen kaum bewältigen können. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Fachbeiträgen und Expertenwissen.
Das Recht des Betriebsrats, angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der besonderen Belastungen zu verlangen, die durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung entstehen und den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen (vgl. § 91 S. 1 BetrVG).
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Das Recht des Betriebsrats, angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der besonderen Belastungen zu verlangen, die durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung entstehen und den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen (vgl. § 91 S. 1 BetrVG).
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