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Sie als Betriebsrat sind die von der Belegschaft des Betriebs gewählte Interessenvertretung. Ihre Aufgabe ist es nun, die Interessen der Kollegen vor dem Arbeitgeber zu vertreten und dabei Ihre Mitbestimmungsrechte einzusetzen. Diese sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Eine große Aufgabe, die Sie als Betriebsrat ohne Weiterbildung und Wissen kaum bewältigen können. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Fachbeiträgen und Expertenwissen.
Die in einem Rechtsstreit zur Einleitung eines Beschlussverfahrens erforderliche Aufforderung an das Arbeitsgericht, Rechtsschutz zu gewähren.
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