Kein Informationsanspruch für den Betriebsrat!
In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten hat der Betriebsrat keinen Informationsanspruch in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Hier muss der Arbeitgeber nur den Wirtschaftsausschuss auf dem Laufenden halten!
Der Wirtschaftsausschuss ist Pflicht ab 100 Mitarbeitern und absolut unverzichtbar, um der Geschäftsleitung in wirtschaftlichen Angelegenheiten etwas entgegenzusetzen.
Darum ist der Wirtschaftsausschuss so wichtig
Das Unternehmen muss den Wirtschaftsausschuss umfassend und rechtzeitig über wirtschaftliche Angelegenheiten informieren und diese mit ihm beraten. Dazu gehören:
- die wirtschaftliche und finanzielle Lage,
- Rationalisierungsvorhaben,
- die Einführung neuer Fabrikations- und Arbeitsmethoden,
- Pläne zur Verlegung des Betriebs oder Betriebsteilen,
- Maßnahmen zur Stilllegung oder Einschränkung des Betriebs,
- die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks,
- die Auswirkungen von wirtschaftlichen Entscheidungen auf die Personalplanung.
5 gute Gründe für den Wirtschaftsausschuss
Die Bestellung des Wirtschaftsausschusses ist allein BR-Sache! Hier sind weder die Zustimmung der Firmenleitung noch eine Wahl durch die Belegschaft nötig!
- Der Wirtschaftsausschuss hat das Recht, alle wichtigen Unternehmenszahlen einzusehen und sich einen Überblick über die tatsächliche Wirtschaftslage zu verschaffen.
- Der Wirtschaftsausschuss informiert und berät den Betriebsrat in allen Fragen rund um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
- Der Wirtschaftsausschuss ist ein effektives Frühwarnsystem, das den Betriebsrat rechtzeitig vor unternehmerischen Krisen warnt.
- Der Wirtschaftsausschuss kann die wahren Ursachen für wirtschaftliche Probleme erkennen und Maßnahmen zur Rettung bedrohter Arbeitsplätze einleiten.
- Der Wirtschaftsausschuss unterstützt den Betriebsrat mit Argumentationshilfen zur wirtschaftlichen Notwendigkeit geplanter Unternehmensmaßnahmen und hilft ihm, Alternativen zu den Arbeitgebervorschlägen zu entwickeln.