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Ihr ifb-Team
Ihr Arbeitsplatz und die Zukunft Ihres Unternehmens hängen unmittelbar von der wirtschaftlichen Lage ab. Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass der Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten richtig mitreden kann. Doch: Dazu brauchen Sie unbedingt die Hilfe des Wirtschaftsausschusses (WA)!
Redaktion
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In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten hat der Betriebsrat keinen Informationsanspruch in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Hier muss der Arbeitgeber nur den Wirtschaftsausschuss auf dem Laufenden halten!
Der Wirtschaftsausschuss ist Pflicht ab 100 Mitarbeitern und absolut unverzichtbar, um der Geschäftsleitung in wirtschaftlichen Angelegenheiten etwas entgegenzusetzen.
Das Unternehmen muss den Wirtschaftsausschuss umfassend und rechtzeitig über wirtschaftliche Angelegenheiten informieren und diese mit ihm beraten. Dazu gehören:
Die Bestellung des Wirtschaftsausschusses ist allein BR-Sache! Hier sind weder die Zustimmung der Firmenleitung noch eine Wahl durch die Belegschaft nötig!
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