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Um die Unternehmenskriminalität in Deutschland wirksam zu bekämpfen und sich an internationale Standards anzunähern, plant die Bundesregierung, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Im August 2019 wurde der Referentenentwurf des neuen Verbandssanktionengesetzes vorgestellt. Dieses soll für alle Unternehmen, Großkonzerne ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen, gelten.
Susanne Helmer
ifb-Bildungsreferentin
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Neben vertraulichen E-Mails und Anhörungen gem. § 99 BetrVG landen im Betriebsratsbüro z.B. auch Lohn- und Gehaltslisten, Unterlagen zu Zielvereinbarungen oder sensible Daten aus Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Es besteht jedoch kein Grund zur Panik, denn gerade in Deutschland hatten viele der neuen Vorschriften schon längst Bestand. Nichtsdestotrotz sollte jeder Arbeitnehmer den Datenschutz ernst nehmen.
Wenn Sie als Betriebsrat die folgenden Tipps beherzigt, haben Sie schon mal die gröbsten Schnitzer vermieden:
In den meisten Unternehmen gibt es einen Datenschutzbeauftragen, den man bei konkreten Fragen ansprechen kann. Arbeitgeber sind nämlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens 20 Arbeitnehmer ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Scheuen Sie sich nicht, diesen anzusprechen, wenn Sie in Sachen Datenschutz im Betriebsratsbüro Fragen haben.
Datenschutz im Betriebsratsbüro erfolgreich umsetzen!
Aktuelle Rechtsprechung für den Betriebsrat: Technische Ausstattung im Betriebsratsbüro
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