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Ihr Rundblick zum Thema Betriebsratsbüro

In einem Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern – also ab einem 3er-Gremium – haben Sie als Betriebsrat Anspruch auf ein Betriebsratsbüro. Laut BetrVG muss der Arbeitgeber Ihnen für Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung funktionsgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Aber was heißt das genau? Wie muss das Büro ausgestattet sein und welche Rechte haben Sie? Unsere Experten berichten!
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Fünf Tipps für erfolgreiche Betriebsrat-Sprechstunden

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